CAFM-Zahl der Woche: 2024

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 2024 für die eigentliche seit diesem Jahr gültige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 
– Abbildung: CAFM-News
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 2024 für die eigentliche seit diesem Jahr gültige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Abbildung: CAFM-News

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 2024, denn seit dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter erfassen. Auch bei Ihnen. Tun sie aber nicht? Na sowas.

Mit der Leerstelle der nicht erfassten Arbeitszeiten sind Sie nicht allein. Eigentlich müsste schon seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2019 eine derartige Protokollierung des werktätigen Willens geschehen, spätestens aber seit dem Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG)  am 13. September 2022. Und allerallerspätestens seit dem 1. Januar 2024. Und?

Stichelt bei Ihnen die Stechuhr in die Stechuhrkarten? Oder ist es beim Betreten des Gebäudes weiterhin so still wie immer, sieht man mal vom Türsummer oder dem Wischen der gleitenden Glastüren ab?

Dabei braucht es eigentlich gar keine Stechuhren. Jedenfalls keine klassischen mit einem Arsenal an Karten und einem gewaltigen Hebel, um den vom Zifferblatt verkündeten Stand der Stunde mittels Dorn und Stift einem kleinen Pappbogen einzuprägen. Mit moderner Technik geht doch so viel mehr:

  • Transponder an ein Lesegerät am Eingang gehalten könnten einen Timestamp auslösen.
  • Schließanlagen mit codiertem Zugang könnten einen Timestamp auslösen.
  • NFC-Lesegeräte am Eingang könnten das (Dienst-)Handy erfassen und einen Timestamp auslösen.
  • Der Login am PC könnte einen Timestamp auslösen.
  • Das Öffnen eines VPN-Tunnels aus dem Homeoffice (oder dem Hotelzimmer, dem ICE, dem …) könnte einen Timestamp auslösen.
  • Gesichtserkennung mittels Kamera an der Eingangstür könnte einen Timestamp auslösen (und den Betriebsrat auf den Plan rufen).

Oder oder oder. Es geht allerhand, wenn es denn gewollt ist. Und mittendrin: CAFM. Denn die gute alte Datenbankverwaltung kann auch Zeit speichern, präzise zuordnen und auf Abruf zur Verfügung stellen. Zum Beispiel der Personalabteilung, die ja die Daten sowieso irgendwie erhalten muss. 

Allerdings gibt es erstaunlich wenige Klagen aus den Personalabteilungen, dass Zeitstempel fehlen. Und auch das Management vieler Unternehmen scheint gelassen. Die Arbeitnehmenden nehmen die Arbeit auch weiterhin ohne Zeitstempel hin. Und selbst von Seiten der Gerichte sind keine Klagen zu vernehmen. Ist Zeiterfassung also gar nicht gewünscht?

Wir werden es wohl mit der Zeit erfassen…



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Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit der WINGS-Fernstudium an der Hochschule Wismar im Fernstudiengang Master Facility Management und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei der pit-cup GmbH.

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