CAFM-Zahl der Woche: 40

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 40 für die 40 cm, die ein Kamin den Dachfirst überragen muss, um weiter betrieben werden zu dürfen - Bild: CAFM-News; Flammen: Ocal/clker.com
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 40 für die 40 cm, die ein Kamin den Dachfirst überragen muss, um weiter betrieben werden zu dürfen – Bild: CAFM-News; Flammen: Ocal/clker.com

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 40 für die 40 Zentimeter, die der Kamin eines Kamins oder Ofens oder einer Pelletheizung bei einer Dachneigung größer 20° den Dachfirst überragen muss, damit er die Chance hat, im Zuge umweltverträglicher Gesetzgebungs-Begrünung nicht verboten zu werden. Wobei…

Ich muss zugeben, dass die Regelung von 2022 schon 2024 Makulatur sein kann, denn dann sollen Holzheizungen einem ganz anderen, viel strengerem Reglement unterworfen werden. Das betrifft Pellet- und Hackschnitzel-Verbrennung ebenso wie den klassischen Buchenscheit im noch klassischeren Kamin.

Das neue Dilemma ist in Paragraf 71g des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) formuliert. Dort heißt es sinngemäß, wer eine neue Holzheizung – in Juristendeutsch „eine Heizungsanlage bei Nutzung fester Biomasse“ – einbauen will, muss auch eine neue Solarthermie- oder Photovoltaikanlage inklusive Speichermodul einbauen. Das klingt teuer? Ist es auch!

Interessanterweise werden derzeit Pelletheizungen noch gefördert, Holzkaminöfen dagegen stehen auf wackeligen Scheiten, denn sie emittieren zu viel Feinstaub – laut Umweltbundesamt (UBA) übersteigen ihre Emissionen die aus Auspuff oder Abrieb im Verkehrssektor. Darum will das UBA diese Heizungen noch 2023 aus der Förderungen nehmen. Aber wollen ist ja noch nicht schaffen.

Der klassische Kamin hat es noch schwerer. Er verbrennt im offenen Loch in der Wand Buchen- und Fichtenscheite zu kleinen Aschehaufen, von denen ein Teil mit der Abluft durch den Kamin (hier: Schornstein) rauscht und rußt. Dass dabei nominell nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie der Baum vorweg gespeichert hat, ist da ein geringer Trost. Es staubt halt zu sehr.

Wobei – wie sähe es denn aus, wenn der Kamin und seine Holzverbrennerkumpels eine Staubabscheide-Einrichtung in ihren Schornstein montiert bekämen? Wäre dann nicht alles wieder fein, weil feinstaubfrei?

Hm…

Eine Frage bliebe dennoch zu klären:

Wird 2024 auch der Holzkohlegrill abgeschafft, wenn er keinen Schornstein mit Feinstaubfilterung aufweist? Und welcher Dachfirst wäre für seine weitergehende Nutzung gegebenenfalls die relevante Bezugsgröße? Oder müssen jetzt alle auf einen Gasgrill wechseln? Oder – Gas ist ja auch fossilböseschlimm – wird ab 1. Januar 2024 elektro-only verpflichtend, eigene Solarzellen in Firstnähe vorausgesetzt?

 

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Abbildungen: CAFM-News; Flammen: Ocal/clker.com




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten für digitale Techniken im Facility Management, Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup

 

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