CAFM-Zahl der Woche: 214.000

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 214.000 für die Summe in Euro, ab der die öffentliche Hand Aufträge  europaweit ausschreiben muss
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 214.000 für die Summe in Euro, ab der die öffentliche Hand Aufträge europaweit ausschreiben muss

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 214.000. Denn ab 214.000 Euro auftragswert muss die öffentliche Hand ausschreiben. Und zwar europaweit. Das ist ein herer Ansatz, aber ist er auch effektiv?

Landauf, landab heißt es schließlich, die meisten Aufträge würden europaweit ausgeschrieben und regional vergeben, weil sich ausländische Anbieter kaum bewerben und wenn sie es doch tun, die Leistungsparameter nicht recht passen. Weshalb dann engagierte Mitarbeiter aus Günstig-Lohn-Ländern im näheren Umfeld zuerst dem Zoll auffallen.

Allerdings ist das mit den 214.000 Euro auch aus anderen Gründen so eine Sache. Denn tatsächlich gibt es nicht DEN Höchstbetrag für die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung.

  • Für obere oder oberste Bundesbehörden sind solche Ausschreibungen schon ab einem Auftragswert von 140.000 Euro verpflichtend.
  • Besondere Sektorenauftraggeber – also Privatunternehmen, die in öffentlicher Hand beispielsweise Gas- und Stromlieferungen, Postdienste, Verkehrsleistungen und andere Tätigkeiten wahrnehmen – müssen ab 428.000 Euro Auftragswert EU-weit ausschreiben.
  • Bauleistungen und Konzessionsvergaben müssen öffentliche Auftraggeber dagegen erst ab 5,382 Millionen Euro Auftragswert im Euroraum ausschreiben.

Damit bleiben die 214.000 Euro für die sogenannten „Übrigen“. Wer das ist? Oder was?  Es ist exakt alles, was dort oben nicht zutreffend wäre. Darunter fiele beispielsweise:

  • Die Anschaffung von CAFM-Software durch eine Kommune. Wobei so ein Projekt tendenziell für weniger als 214.000 Euro realisierbar ist. (Und im Zweifelsfall wird einfach die Datenerfassung separat ausgeschrieben.)
  • Oder der Erwerb eines Feuerlöschfahrzeugs, sofern es etwas mehr kann als Wasser und Personal nebst Schläuchen durch die Stadt zu fahren. 

Vermutlich gibt es noch allerhand mehr, was der 214.000 Euro Ausschreibungs-Grenze bedrohlich nah kommen kann. Wenn der Auftrag nicht gesplittet wird. Und dann doch wieder den bevorzugten Kooperationspartner zugeleitet wird. Denn schließlich gilt nach wie vor: Nichts ist so vertrauenswürdig wie ein alter Freund.

Oder?

 



Ihre CAFM-Zahl
Kennen Sie auch eine CAFM-Zahl, die Sie vorschlagen möchten? Schreiben Sie uns Ihre Zahl mit Begründung einfach in das Kommentarfeld unter diesem Artikel oder schicken Sie uns Ihren Vorschlag als E-Mail. Vielen Dank!





Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten für digitale Techniken im Facility Management, Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup



icon artikel mailen

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert