Arbeitgeber können Rückkehr aus dem Home-Office einfordern

Justizia meint, der Arbeitsplatz im Home-Office sei nicht grundsätzliches Recht des Arbeitnehmers – Foto: Tingey Injury Law Firm/Unsplash
Justizia meint, der Arbeitsplatz im Home-Office sei nicht grundsätzliches Recht des Arbeitnehmers – Foto: Tingey Injury Law Firm/Unsplash

CAFM-NEWS – Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) in München dürfen Arbeitgeber anordnen, dass ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurück an den Arbeitsplatz kommen. 

Das Urteil fiel vergangene Woche, nachdem ein Grafiker auf den Verbleib zu Hause geklagt hatte, obwohl er vor der Pandemie im Büro seines Arbeitgebers tätig gewesen war. Er wollte damit die Weisung seines Arbeitgebers vom 24. Februar für nichtig erklären lassen. Bevor jetzt das LAG zu Gunsten des Arbeitgebers entschied, hatte bereits das Arbeitsgericht gegen das Begehren des Grafikers entschieden. 

In der Begründung für sein Urteil sagte das LAG, das Risiko einer Verbreitung von Covid begründe noch keinen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice. Ferner müsse der Arbeitgeber sein Direktionsrecht nicht in der Weise ausüben, dass das Homeoffice als Arbeitsplatz nötig sei. Zudem sei im Büro ein besserer Datenschutz gewährleistet und die technische Ausstattung sei höher. 

Das Urteil vom 26. August 2021 ist unter dem Aktenzeichen 3 SaGa 13/21 geführt.  



Abbildungen: Tingey Injury Law Firm/Unsplash



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