GEFMA aktualisiert Übersicht zu GEFMA 444 zertifizierter CAFM-Software
(cafm-news) – Gestern hat die GEFMA ihre Übersicht für CAFM-Software, die nach GEFMA 444 zertifiziert ist, aktualisiert. Insgesamt 22 Software-Produkte listet das PDF. Pikant: Einige CAFM-Programme haben ein abgelaufenes Zertifikat.
Die Gefma 444 ist inzwischen eine etablierte Zertifizierung, die in diversen Ausschreibungen eine grundlegende Anforderung an die CAFM-Lösung ist. Damit sich Interessenten einen schnellen Überblick verschaffen können, hat die Gefma auf ihrer Website eine Übersicht der zertifizierten CAFM-Software eingestellt.
Das PDF mit Datum vom 20.05.2014 hat den seit Februar geltenden neuen Katalog Help- und Service-Desk integriert. Das Papier listet insgesamt zertifizierte 22 Software-Produkte auf. Jede Software ist mit der Laufzeit ihres Zertifikats und den jeweils zertifizierten Katalogen dargestellt – demnach haben derzeit drei CAFM-Software Produkte alle 13 Kataloge abgedeckt:
- IMSware (bis 04/2016)
- Keßler Famos 4.1 (bis 04/2016)
- Planon Accelerator 5.0 Release 2013 (bis 04/2016)
Ebenfalls recht aktuelle Zertifikate haben laut der gestern aktualisierten Übersicht auch diese CAFM-Programme:
- conject FM 8.1 (bis 03/2016)
- eTask 2.7 (bis 04/2016)
- IBM Tririga 10.3.1 (bis 01/2016)
- IMSware Version 11 (bis 04/2016)
- Axxerion 23009.14627 (bis 01/2016)
- WeltWeitBau stepFM / PlanTeam-Server Version 8.7 (bis 02/2016)
Hilfreich für Interessenten und Nutzer von CAFM-Software ist, dass die Liste auch Software-Produkt enthält, deren Zertifizierung nach zwei Jahren im April 2014 abgelaufen ist. Das betrifft die folgenden CAFM-Programme:
- Archibus 20.2
- KeyLogic Version 2012 Q2
- Loy & Hutz visual FM 9.6
- Loy & Hutz Waveware 400.5
Anzunehmen ist allerdings, dass bei einigen von ihnen die Hersteller eine aktuelle Software-Versionen bereits im Test haben und diese in Kürze neu zertifiziert sein werden. Das jüngste Übersichts-Dokument vom 23. Juni bestätigt dieses bei den Produkten von Loy & Hutz und von mohnke explizit mit dem Hinweis „Neu beantragt“.
Abbildungen: Gefma