CAFM-Zahl der Woche: 2562

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 2562 für die so nummerierte Richtlinienreihe des VdS
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 2562 für die so nummerierte Richtlinienreihe des VdS

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 2562. Beziffert ist damit die VdS-Richtlinienreihe zu Brandschutz-Konzepten. VdS steht dabei – natürlich – für Vertrauen durch Sicherheit. Und das schafft in Papierform der VdS Schadenverhütung GmbH Verlag. Moment…

Vertrauen durch Sicherheit G-M-B-H? Eine Firma? Interessant. 

Noch interessanter ist die Information, wer hinter der VdS Schadenverhütung GmbH steht. Das ist nämlich kein gemeinnütziger Verein, noch ein gutmütiges Exptertenrund, sondern der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Schelm, wer sich da Böses denkt.

Denn warum sollte sich ein Versicherungsgesamtverband so eifrig damit befassen, Richtlinien zur Schadensverhütung herauszugeben?

Zyniker werden jetzt behaupten, dass 30 Seiten Kleingedrucktes als Vertrags-Annex bloß der Appetizer für das Einschränkunge-Pottpourri seien, das sich mit einer solide ausgebauten Richtlinienreihe über die geneigten Kunden ergießen lässt.

Dass diese (die Kunden) über die vollumfängliche Berücksichtigung dieser (der Richtlinien) zum Erhalt ihres Versicherungsschutzes in einem Nebensatz im hinteren Achtel des pfundschweren Begleitbandes zur eigentlichen Versicherung in Kenntnis gesetzt werden, versteht sich von selbst. Schließlich beruht das Geschäftsmodell von Versicherungen auf versichern und nicht auf haften.

Und dann sind die Papiere ja auch wirklich hilfreich. Zum Beispiel die VdS 2562. Die heißt mit vollem Namen Verfahren für die Anerkennung neuer Löschtechniken und beschreibt auf 16 Seiten unter anderem mit  Vorwort, Definitionen, Normativen Verweisen und einem Kapitel Ablauf des Verfahrens, wie die neuen Löschtechniken anerkannt werden können.

Dass es auch einen Unverbindlichkeitshinweis gibt, demzufolge die vorliegenden VdS-Richtlinien für Verfahren für die Anerkennung neuer Löschtechniken nur verbindlich sind, sofern ihre Verwendung im Einzelfall vereinbart wird, sollte uns nicht weiter irritieren. Und ebenso wenig der Hinweis, das Verfahren gebe zugleich dem Versicherer die Möglichkeit, neue Löschtechniken zu bewerten.

Oder etwa doch?

Denn wenn die Versicherer sich im Zweifelsfall an der VdS-Richtlinie ihres quasi Eigenverlags orientieren, um festzustellen, ob eine Löscheinrichtung zulässig oder unzulässig ist, wird das Papier damit quasi-verbindlich, will man ganz auf Nummer Sicher gehen.

Zum Glück kostet die Richtlinie nur 21,83 Euro. Das ist nicht viel für einen Brandschutz-Airbag, der das ganze Unternehmen abfedern kann. Wobei – was ist eigentlich mit dem Rest?

Die Vertrauen durch Sicherheit GmbH hat schließlich noch ein paar mehr Papiere in Petto – von der VdS 0177 bis zur VdS 7010, ganz zu schweigen von den CEAs und vfbs-Unterlagen…

Insgesamt finden sich im Web-Shop 813 PDFs voller Hinweise, Anforderungen, Beschreibungen und Richtlinien für ein Optimum an Versicherungsschutz. Und sie alle lassen sich erwerben, zu Preisen von 5,67 Euro bis 246,10 Euro.  

Also rekapitulieren wir das mal:

Die Versicherungsbranche gründet ein Unternehmen, das normiert, wie ein sicheres Umfeld aussieht. Diese Informationen können von Versicherungen als Orientierung für die Regulierung genutzt werden. Es gibt die Informationen zu vielfältigen Themen. Und Kunden sollten sie in mannigfacher Zahl kauften, wenn diese ganz sicher sein wollen, dass ihr Versicherungsschutz überhaupt greift. Was könnte das sein?

Vermutlich eine Verschwörungstheorie…





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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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