CAFM-Zahl der Woche: 50.000

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 50.000 für die Höchststrafe in Euro bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz
– Abbildung: CAFM-News
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 50.000 für die Höchststrafe in Euro bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz – Abbildung: CAFM-News

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 50.000, denn das ist die Höchststrafe in Euro, die nach dem neuen HinSchG, also dem Hinweisgeberschutzgesetz, dem drohen, der die Pet… – den Hinweisgeber verpetzt. Denn die Verlockung, zu verraten, wer etwas verraten hat, kann aus vielerlei Gründen groß sein.

Da wäre zum einen der bärbeißige Abwehrreflex von Personen und Unternehmen, die es so gar nicht mögen, wenn sie keiner mehr mögen mag oder auch nur das Wort „Skandal“ in einer Überschrift steht; besonders, wenn sie es verdient haben. 

Dann gibt es die langjährige Loyalität zu dem eventuell Geschädigten, sei es eine Person, sei es ein Unternehmen.

Karrieristen könnten mit dem Fernziel „Sozial-Proktologe“ geneigt sein, einfach weiter zu tragen, was andere wissen wollen, um noch lieberes Liebkind zu sein – oder es perspektivisch zu werden.

Mitunter ist der Hinweisgebende auch der Intimfeind des Hinweisgeber-Hinweisgebers, was Hinweise zu geben geradezu einfordert.

Eventuell greift auch die Moral, die da sagt, dass man nicht petzen soll, wobei sich ein Petzen-Verpetzer natürlich mit seiner Tat direkt ad absurdum führt. Aber wen schert’s?

Die allgemeine Neigung zum Weggucken könnte auch ein Motivator sein, lässt der Hinweisgeber doch den Nichthinweisgeber spüren, dass ein allemal moralisches Versagen indirekt dokumentiert wäre.

Mancher mag aufgebracht sein, dass der Leit- und Leidsatz „Mind your own business!“ nicht überall Herzensangelegenheit ist.

Und ein chronischer Neider könnte geneigt sein, wenn er schon nicht die Big-News kolportieren konnte, so wenigstens die Quelle benannt zu haben, nach dem Motto „Besser etwas Glanz als ganz im Schatten!“.

Dabei ist der Schatten doch das wesentliche beim Hinweisgeberschutzgesetz. Denn so wie kaum jemand einem großen Tier laut brüllend auf dem Marktplatz die Stirn zu bieten wagt, verhält sich auch in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen die Neigung zur Zivilcourage diametral zur Aussicht auf persönliche Nachteile. Vulgo: Reden gerne, abgewatscht werden eher nicht.

Also: Schatten schaffen, um Informationen heranzuschaffen. Und Schatten erhalten, damit der Quell der Gutmenschen nicht aus Beleuchtungsgründen versiegt, sodass die schwarzen Schafe den Sieg davontrügen, denn der wäre trügerisch.

Und:

Die Spielregeln so gestalten, dass der Wetteinsatz für das modifizierte „Herr Lehrer, ich weiß was…“ so hoch ausfällt, dass ertappt zu werden ein Totalausfall werden kann. 

Und dann?

Hoffen, dass es wirkt.

 



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Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit der WINGS-Fernstudium an der Hochschule Wismar im Fernstudiengang Master Facility Management und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei der pit-cup GmbH.

 

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