GEFMA-Statement zum Gebäudeenergiegesetz GEG

Die GEFMA begrüßt das kommende Gebäudeenergiegesetz GEG, aber nicht in allen Punkten
Die GEFMA begrüßt das kommende Gebäudeenergiegesetz GEG, aber nicht in allen Punkten

 

CAFM-NEWS – Kein Gag: Die GEFMA hat Stellung genommen zum geplanten GEG, dem Gebäudeenergiegesetz. Das Papier listet 3 Tops, 3 Flops und ein Unentschieden auf. Robin Petersen, GEFMA Vorstand Nachhaltigkeit und Energie, kommentiert, das GEG habe für Betreiber von Immobilien einige Vorteile, darunter den KfW-Effizienzhaus-Standard und die Festlegung des Schwellenwertes für Klimaanlagen.

Das Gebäudeenergiegesetz, das eigentlich Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden heißt und GEG abgekürzt wird, wurde am 18. Juni im Bundestag beschlossen und am 3. Juli vom Bundesrat gebilligt. Es zielt auf den möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energie.

Die GEFMA begrüßt am GEG drei Punkte – mit leichtem „zum Glück ‘weiter so‘ Geschmäckle:

  • Die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz EnEG,  Energieeinsparverordnung EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG.
  • Im Neubaubereich wird der KfW-Effizienzhaus-Standard von 75 festgeschrieben, ein Neubau darf also energetisch konsumfreudiger gebaut werden als mit dem ursprünglich vorgesehenen KfW-55-Standard.
  • Die Beibehaltung des Schwellenwerts von 12 Kilowatt bei der gesetzlich geforderten Energetischen Inspektion von Klimaanlagen.

Als negativ beurteilt der Branchenverband, dass:

  • auch das GEG nicht entbürokratisiert wurde
  • Verbesserungen mit Blick auf Energieeffizienz nicht wahrnehmbar sind und
  • die Quartiersversorgung vom GEG zwar benannt, aber nicht ausreichend spezifiziert wurde.

Und dann gibt es da noch das Unentschieden: die Innovationsklausel. Sie sorge dafür, dass der kostengünstigste Weg zwischen Gebäudeeffizienz und der Einbindung erneuerbarer Energien gesucht werden könnte, so die GEFMA, allerdings schaffe ihre Einführung auch neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten, denn mit der Klausel würden unter anderem die Anforderungen an den Wärmeschutz abgesenkt.



Abbildungen: GEFMA; Montage: CAFM-News



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