Asbest TRGS 519 Abbruch Seminare und Weiterbildungen
Asbest ist noch immer ein großes Gesundheitsrisiko
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ regelt den Umgang mit Asbest bei ASI-Arbeiten. Asbest ist auch nach mehr als 20 Jahren des Verbots in der Bundesrepublik Deutschland ein großes Gesundheitsrisiko. Das Material wurde vornehmlich in den Jahren zwischen 1970 und 1990 verbaut; besonders Böden aus diesen Jahren stehen heute zum Austausch an. Bei entsprechenden Arbeiten kann es zur Freisetzung des Asbests kommen. Dabei können winzig kleine Fasern aus diesem Material beim Arbeiten oder später eingeatmet werden. Die Gesundheit der Mitarbeiter und anderer Beteiligter ist gefährdet. Deshalb haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 eine Grundlage geschaffen, die den Umgang mit Asbest bei solchen Arbeiten regelt. Dazu gehört unter anderem, dass die Arbeiten nur unter der Leitung einer verantwortlichen Person erfolgen dürfen, die die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Hält sich der Unternehmer nicht an diese Bestimmung, kann dies im Schadensfall zu erheblichen Haftungsansprüchen kommen. Im Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519 im Haus der Technik vermitteln unsere erfahrenen Dozenten den Kursteilnehmer alle erforderlichen Kenntnisse, um diese verantwortungsvolle Aufgabe durchführen zu können.
Was muss eine verantwortliche Person nach der TRGS 519 können
Unternehmer, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest-Beteiligung beschäftigen, müssen für jede Baumaßnahme eine verantwortliche Person festlegen. Diese Person muss eine Sachkunde nachweisen, die sie befähigt, alle sicherheitstechnischen Maßnahmen durchführen zu können und bereits bei der Planung der Bauarbeiten die Anforderungen der TRGS 519 umsetzen zu können. Um diese verantwortliche Aufgabe erfolgreich und effizient ausüben zu können, muss die verantwortliche Person über ein großes Fachwissen verfügen. Dies muss sowohl die technischen Aspekte im Umgang mit Asbest als auch die sicherheitstechnischen Grundlagen beinhalten. Der Kurs zum Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519 im Haus der Technik ist speziell auf diese Anforderung hin konzipiert und vermittelt den Teilnehmern alle erforderlichen Kenntnisse.
Gute Gründe, unsere Seminare zu besuchen
Die verantwortliche Person bei ASI-Arbeiten mit Asbest trägt eine große Verantwortung. Ihr obliegt nicht zuletzt der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und anderer beteiligter Personen. Sie muss daher über eine große Sachkunde über Asbest und die sicherheitstechnischen Maßnahmen verfügen, die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 definiert sind. Das Seminar zum Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519 vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Seminarteilnehmern ermöglichen, diese Aufgabe effektiv und rechtssicher wahrnehmen zu können.