Montag. 15. 06. 2020
  // von Dirk Wanders

Dokumentation der Betreiberverantwortung (FAQ)

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Dokumentation der Betreiberverantwortung

Im Rahmen unseres Webinars „Betreiberverantwortung – Tipps für die Praxis“ hatten Sie viele Fragen rund um die Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Wir haben diese gesammelt und noch einmal ausführlich beantwortet.

In diesem Teil betrachten wir Ihre Fragen rund um die Dokumentation der Betreiberverantwortung. Den Hinweis auf weitere Teile finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Sie haben das Webinar verpasst?

Das Webinar mit Dirk Wanders MSc wird im Herbst wiederholt. Vorab finden Sie eine Übersicht samt Praxistipps zur Betreiberverantwortung in unserer Fachveröffentlichung.

Gibt es in der GEFMA eine Übersicht zu welcher Anlage ich welche Art von Dokumentation für den Betrieb brauche? Bsp. kraftbetätigte Tür -> Prüfbuch

Nein, es gibt leider keine Gesamtaufstellung. Die Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Normen und Vorschriften hinsichtlich der eigenen Anforderungen zu sichten. In dem genannten Beispiel wären die Normen zum Thema kraftbetätigte Türen zu prüfen.

Gelten handrevidierte Schaltplanunterlagen (z. B. in MSR-Schränken oder ELT-Verteilern) noch als gerichtsfeste Dokumentation?

Die Frage ist schwierig zu beantworten, da die Entscheidung im Schadensfall letztlich von einem Richter abhängt. Wir sehen dies jedoch kritisch. Daher empfehlen wir grundsätzlich Abstand von handrevidierten Schaltplanunterlagen zu nehmen und diese möglichst schnell zu digitalisieren.

MSR: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

ELT-Verteiler: Elektroinstallationsverteiler

Wie sichere ich mich rechtlich bei der Mängelanzeige ab? Ist eine E-Mail ausreichend?

Die Abarbeitung von Mängeln, die sogenannten Mängelfreimeldungen, müssen mit dem jeweiligen Sachverständigen abgestimmt werden. In der Regel sind entsprechende Nachweise zu führen, für die es jedoch keinen allgemeinen Standard gibt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die wenigsten Sachverständigen mit einer reinen E-Mail zufriedengeben würden. In der Regel bedarf es hier einer Fotodokumentation oder ähnliches.

Die uneinheitliche Herangehensweise beruht u.a. auf unterschiedlichen Regelungen durch TÜV Nord und TÜV Süd.

Es bedarf aber immer der schriftlichen Form.

Wer haftet für Mängel, die bereits vor Übergabe an mich als Betreiber vorhanden waren?

Dies ist situationsabhängig und führt teils zu Streitigkeiten, die durch Gerichte geklärt werden.

Wir empfehlen daher eine entsprechende Prüfung im Zuge der Übernahme, in der bestehende Mängel aufgedeckt und festgehalten werden.

Welche Folgen haben nicht eingehaltene Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen?

Auch diese Frage ist grundsätzlich vom Einzelfall sowie den jeweiligen technischen Anlagen abhängig. Grundsätzlich können nicht-durchgeführte Wartungen aber gegen Rechtsvorschriften verstoßen.

Oft gilt die Annahme, Wartungen könnten im beliebigen Maß reduziert werden, da es keine rechtlichen Handhabungen gäbe. Diese Annahme ist allerdings falsch. In der genauen Betrachtung diverser Richtlinien wird man sehen, dass bei der ein oder anderen Anlage Wartungen durchgeführt werden und entsprechend dokumentiert werden müssen. Beispielsweise beschreibt die VDI 6022 in einem Unterpunkt den Filtertausch einer Lüftungsanlage. Dieser ist entsprechend durchzuführen.

Haben Sie weitere Fragen zur Dokumentation der Betreiberverantwortung?

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen rund um die Betreiberverantwortung zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Weitere Beiträge

Teil 1:

Übertragung der Betreiberverantwortung

Teil 3:

Ihre Fragen zur Gefährdungsbeurteilungen

Ihr Kontakt/Ansprechpartner:

Dirk Wanders

rotermund.wanders.ingenieure
Munscheidstr. 14
D-45886 Gelsenkirchen

Tel.: +49 (151) 11 13 11 10

info@rotermundwanders.de