Technische Regeln für Betriebssicherheit

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Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für

wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekanntgemacht. Früher wurden sie im Bundesarbeitsblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Struktur der Technischen Regeln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1000er Reihe: Allgemein gültige Regeln
  • 2000er Reihe: Gefährdungsbezogene Regeln
  • 3000er Reihe: Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten

Übersicht veröffentlichte TRBS[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

TRBS Teil Titel
1000er Allgemein gültige Regeln
1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
1112 Instandhaltung
1112 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen
1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
1115 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht
1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV
1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren
1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
1201 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
1201 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
1201 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
1201 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
1203 Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen
1203 1 Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Explosionsgefährdungen – am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert
1203 2 Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Druckgefährdungen – am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert
1203 3 Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen – am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert
2000er Gefährdungsbezogene Regeln
2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
2111 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen
2111 2 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
2111 3 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen
2111 4 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
2121 Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
2131 Elektrische Gefährdungen – am 16. Juli 2010 aufgehoben
2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck – Allgemeine Anforderungen
2141 1 Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern
2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
2152 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
2152 2 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
2152 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
2152 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
2210 Gefährdungen durch Wechselwirkungen
3000er Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten
3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
3151 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]