Vergabekammer: Kommunen müssen gebrauchte Software akzeptieren

Erfolgreich gewehrt: Michael Helms hat Soft & Cloud den Zugang zu kommunalen Ausschreibungen gesichert

Erfolgreich gewehrt: Michael Helms hat Soft & Cloud den Zugang zu kommunalen Ausschreibungen gesichert


(cafm-news) – Die Vergabekammer Westfalen hat jetzt im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens beschlossen, dass Kommunen in Ausschreibungen auch gebrauchte Software respektive entsprechende Lizenzen zulassen müssen. Erwirkt hat diesen Beschluss der Software-Händler Soft & Cloud.

Ausgangspunkt war eine Ausschreibung des Kreises Steinfurt für Microsoft-Office Pakete, in der ausschließlich Angebote der Volumenlizenz-Partner von Microsoft zugelassen waren. Angebote für Lizenzen von Gebrauchtsoftware wurden hierdurch ausgeschlossen. Als Begründung führte der Kreis an, die Rechtslage sei uneindeutig und man befürchte mögliche Strafzahlungen an Microsoft.

Durch diese Ausschreibungspraxis hatte sich Soft & Cloud benachteiligt gefühlt und Vorstand Michael Helms Beschwerde bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen in Münster eingereicht. Erfolgreich, wie der jetzige Beschluss der Vergabekammer zeigt:

Deren Prüfer konnten die Bedenken der Kommune nicht nachvollziehen. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs. Der EuGH hatte bereits im Sommer 2012 in einem Verfahren zwischen Oracle und Usedsoft entschieden, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware erlaubt sei. Der BGH urteilte im Januar 2014 ebenfalls, dass der Handel mit gebrauchter Oracle-Software durch Usedsoft rechtmäßig sei. Und auch das Aufsplitten von Volumenlizenzen sei erlaubt, urteilte der BGH in einem ergänzenden Urteil im Dezember 2014.

Aus den Gerichtsurteilen leitet sich daher ab, dass es unerheblich ist, ob Softwarehersteller anderslautende Vertragsklauseln formuliert hätten. Und auch Programme ohne physikalische Datenträger, also rein als Download verfügbare Programme, sind explizit einbezogen.

Mit ihrer Entscheidung hat die Vergabekammer Westfalen einen Präzedenzfall geschaffen und ein Signal in den Markt geschickt. Zukünftig werden in Ausschreibung der öffentlichen Hand auch Lizenzen für Gebrauchtsoftware zugelassen werden müssen. Das könnten Kosten sparen – gewiss ein willkommener Effekt für klamme kommunale Kassen.


Abbildungen: Soft & Cloud

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