usedSoft erstreitet 125.000 Euro Schadenersatz von Adobe

Hat gut Lachen: Peter Schneider von usedSoft hat 125.000 Euro Schadenersatz von Adobe erstritten

Hat gut Lachen: Peter Schneider von usedSoft hat 125.000 Euro Schadenersatz von Adobe erstritten


(cafm-news) – Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat den US-Softwarehersteller Adobe zu einer Schadenersatz-Zahlung in Höhe von 125.000 Euro plus Zinsen an den Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft verurteilt. Adobe muss zudem alle Prozesskosten tragen. Eine Revision gegen dieses Urteil ließ das OLG Köln nicht zu.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 6 U 173/15 geht zurück auf eine einstweilige Verfügung, die Adobe 2010 gegen usedSoft erwirkt hatte. Der US-Softwareriese hatte behauptet, usedSoft sei nicht berechtigt, Einzellizenzen aus Adobe-Volumenpaketen weiterzuverkaufen. Anschließend mahnte Adobe Kunden von usedSoft ab und drohte mit rechtlichen Konsequenzen, falls diese die Software mit Lizenzen von usedSoft weiter einsetzen.

Um seine Kunden zu schützen, übernahm usedSoft Rechtsberatungskosten und erstattete ihnen teilweise auch den bereits gezahlten Kaufpreis. Den Schaden von 125.000 Euro, der usedSoft hierdurch entstanden ist, muss Adobe nun zuzüglich Zinsen ersetzen.

usedSoft legte gegen diese einstweilige Verfügung Rechtsmittel ein. Der Fall wurde schließlich vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dieser urteilte im Jahr 2014 auf Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012, dass usedSoft sehr wohl berechtigt war, Lizenzen aus aufgespaltenen Volumenlizenzen weiterzuverkaufen (Az. I ZR 8/13).

In der Folge verklagte usedSoft Adobe auf Schadenersatz für den finazielle Aufwand, den das Unternehmen durch die Unterstützung seiner Kunden gegen das unberechtigte Vorgehen von Adobe hatte Dieser Klage gab das OLG Köln jetzt statt.

Dieses Urteil setze ein wichtiges Signal, so usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung. Es mache den Software-Herstellern klar, dass sie finanziell dafür einstehen müssen, wenn sie zur Sicherung Ihrer Monopol-Stellung die Justiz missbrauchen und Unwahrheiten verbreiten.


Abbildungen: usedSoft

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