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Die CAFM-Zahl der Woche ist die 822/51 für das Aktenzeichen des BGH zum Sachverhalt der Bestechung an Flughäfen – Abbildung: CAFM-News

CAFM-Zahl der Woche: 822/51

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 822/51. Sie Ziffern nebst / sind Teil des Aktenzeichens Az 2 StR 822/51 des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Sachverhalt der Bestechung an deutschen Flughäfen von 1951, präzisiert...

Die CAFM-Zahl der Woche ist die Null, denn der BGH setzt zukünftig bei Vermietung die exakte Fläche als Berechnungsgrundlage voraus

CAFM-Zahl der Woche: 0 (in Worten: Null)

(cafm-news) – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 0. Keine schwarze Null und auch keine rote, sondern eher eine gallengiftgrüne. Zumindest in den Augen von profitorientierten Vermietern. Denn in einem aktuell vor dem Bundesgerichtshof...