Realität von Virtual Reality: Oculus Rift verrät FM-Daten an Facebook

Einspruch derzeit nicht möglich: Oculus Rift sendet vielfältige Daten und beansprucht die Nutzungsrechte an allen für die VR-Brille erstellten Inhalten, einschließlich Weitergabe an Facebook

Einspruch derzeit nicht möglich: Oculus Rift sendet vielfältige Daten und beansprucht die Nutzungsrechte an allen für die VR-Brille erstellten Inhalten, einschließlich Weitergabe an Facebook


(cafm-news) – Die Virtual-Reality Brille Oculus Rift nutzt Anwenderdaten für eigene Zwecke und überträgt sich auch gleich sämtliche Nutzungsrechte an Inhalten, die für die VR-Brille erstellt werden. Das geht aus den Nutzungsbedingungen der Datenbrille hervor.

Die Virtual-Reality Datenbrille Oculus Rift tut es Ihrer Konzernmutter Facebook gleich und betätigt sich als Datenkrake: Alle Daten, die Anwender mit der Brille nutzen, werden auf den Servern von Oculus gespeichert und mit Facebook geteilt. Dazu gehören Standortdaten, verwendete Dateien, IP-Adresse und genutzter Computer. Der vornehmliche Zweck ist natürlich, personalisierte Werbung zu platzieren.

Für Anwender im Facility Management und für CAFM-Hersteller, die sich mit Virtual-Reality befassen und hierfür Oculus Rift nutzen, bergen die datensüchtigen Nutzungsbedingungen der US-Firma aber weit größere Risiken, denn Oculus Rift genehmigt sich auch sämtliche Nutzungsrechte für alle Inhalte, die Nutzer für die Brille erzeugen.

Die Nutzung der Virtual-Reality Brille mit echten Gebäude- und Kundendaten also zur Folge, dass Pläne, Zeichnungen und 3D-Darstellungen von Projekten und Objekten auf Servern in den USA landen und von Facebook wie Oculus Rift uneingeschränkt genutzt werden können. Und selbstredend unterliegen Sie auch den dortigen Datenschutzrichtlinien. Überspitzt formuliert: im wesentlichen gar keinen.

Diese Praxis hat zwei Effekte: Zum einen werden durch die Nutzung nach den US-Nutzungsbedingungen deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen unterlaufen, ein CAFM-Hersteller, der Kundendaten für die Brille aufbereitet und mit ihr verwendet dürfte sich somit schon allein bei einem Testlauf strafbar machen. Zudem ist Geheimhaltung gegenüber Kunden und auch in Bezug auf die eigene Entwicklungstätigkeit praktisch ausgeschlossen. Die Arbeit mit Daten aus sensiblen Bereichen oder von geplanten oder geheimen Projekten ist nicht länger möglich.

In Summe sind die aktuellen Nutzungsbedingungen von Oculus Rift per se für den europäischen Markt nicht akzeptabel, im professionellen Einsatz sogar ein absolutes No-go. CAFM-Herstellern wie Anwendern ist nicht zu empfehlen, die Datenbrille zu verwenden, jedenfalls nicht mit in welcher Weise auch immer als kritisch zu bewertenden Daten. Es sei denn, der mit ihr verbundene Computer hat niemals Zugang zum Internet.


Abbildungen: Oculus Rift

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