Neue EU-Regeln für Drohnen-Flüge

Drohnen-Piloten müssen sich seit dem 1. Januar an die neue Drohnenverordnung der Europäischen Union halten - (c) Goh Rhy Yan/Unsplash
Drohnen-Piloten müssen sich seit dem 1. Januar an die neue Drohnenverordnung der Europäischen Union halten – (c) Goh Rhy Yan/Unsplash

 

CAFM-NEWS – Mit Beginn des neuen Jahres sehen sich Drohnen-Piloten strengeren Regelungen unterworfen. Die Drohnenverordnung 2021 der Europäischen Union vereint die bisherigen nationalen Regelungen unter einem Dach, was es einfacher macht, sich über Landesgrenzen hinweg zu bewegen.

Neu ist, dass Drohnen in drei Kategorien unterteilt sind:

  • Die Offene Kategorie umfasst Drohnen der Klassen 0 bis 4, die keine gefährlichen Gegenstände transportieren, keine Gegenstände abwerfen, auf Sicht geflogen werden, nicht höher als 120 Meter steigen und unter 25 Kilo wiegen
  • Die Spezielle Kategorie umfasst Drohnen, die Einsätze mit mittleren Risiko fliegen können, zum Beispiel Waren transportieren. Sie benötigen eine Zulassung der Luftfahrbehörde, pilotieren darf sie nur, wer einen Drohnen-Führerschein nachweisen kann.
  • Die Zulassungspflichtige Kategorie bezieht sich auf Drohnen, die Schwerlast- oder Personentransporte durchführen können. Diese Einsätze werden mit hohem Risiko klassifiziert. Außerdem sind Drohnen zulassungspflichtig, wenn sie Menschenansammlungen überfliegen. Der Pilot einer zulassungspflichtigen Drohne muss außerdem eine Fernpiloten-Lizenz nachweisen.

Zudem müssen Drohnen registriert sein und ihre Registrierungsnummer als feste und dauerhafte Beschriftung tragen.

Um eine Drohne zu steuern, darf der Pilot nicht jünger als 16 Jahre sein. lediglich Drohnen, die nachweislich als Spielzeug klassifiziert sind, dürfen auch von Kindern geflogen werden.

Verstöße gegen Regelungen können mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden.

Richtig neu ist die Verordnung gar nicht: Sie wurde schon am 24. Mai 2019 verabschiedet, aber ist in den vergangenen 18 Monaten da und dort gewiss in Vergessenheit geraten. Nun also ist sie in Kraft, mit einer Übergangsfrist, denn ihre vollständige Anwendung wird die neue Drohnenverordnung am 1. Januar 2023 finden.

Für Interessierte gibt es online die Verordnung im Volltext.


Abbildungen: Goh Rhy Yan/Unsplash



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