Neu: GEFMA 124-5 Empfehlungen für Energiemanagement von Klimaanlagen

Die neue Richtlinie 12-5 der GEFMA gibt Empfehlungen für das Energiemanagement bei Lüftungs- und Klimaanlagen
Die neue Richtlinie 12-5 der GEFMA gibt Empfehlungen für das Energiemanagement bei Lüftungs- und Klimaanlagen

CAFM-NEWS – Schon vor einigen Tagen hat die GEFMA ihre jüngste Richtlinie vorgestellt: Die GEFMA 124-5 Energiemanagement–Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz will beim optimierten Energiemanagement von Lüftungs- und Klimaanlagen im Zuge einer energetischen Inspektion helfen.

Die neue Richtlinie fußt auf den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in seinen Paragraphen 74-78 Vorgaben für die Bestimmungen für eine energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW macht.

Die GEFMA 124-5 gibt Empfehlungen für die Herangehensweise bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderung. Diese basieren auf Erfahrungen der Autoren bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen § 12 EnEV.

Betreiber als Auftraggeber und Inspektoren als Auftragnehmer haben die Richtlinie 124-5 gemeinsam erarbeitet. Sie beschreibt anhand von Praxis-Beispielen, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

Die Richtlinie gibt Anlagenbetreibern wie Auftraggebern konkrete Empfehlungen an die Hand, um  energetischen Inspektion auf Basis der  aktualisierten Vorgaben des GEG rbesser planen, ausschreiben und abwickeln zu können.

Die GEFMA 124-5 Energiemanagement–Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz kann ab sofort als digitale Version über den Online-Shop der GEFMA zum Preis von 44,00 Euro netto erworben werden. Für Verbands-Mitglieder ist die neue Richtlinie kostenfrei.

 



Abbildungen: GEFMA; Montage CAFM-News



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