US-Urteil hebelt weltweit Datenschutz aus – Alternativen und Tipps für die Cloud

Folge des US-Urteils: Wenn Cloud-Dienste, dann solche aus Deutschland oder der EU.

Folge des US-Urteils: Wenn Cloud-Dienste, dann solche aus Deutschland oder der EU.


(cafm-news) – Das Urteil eines New Yorker Bundesgerichts gegen Microsoft macht unmissverständlich klar: US-Amerikanische Anbieter von Cloud-Diensten müssen die Daten ihrer Kunden an US-Behörden aushändigen, auch wenn diese Daten auf Servern in Europa lagern und damit eigentlich europäischen Datenschutz-Bestimmungen unterliegen. Damit ist Skydrive ebenso unsicher wie iCloud, Google Drives, Dropbox und zahlreiche andere, oft sogar kostenlose Dienste aus den Staaten.

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit NIFIS warnt jetzt davor, überhaupt noch US-Dienste zu nutzen. Ihr Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, unterstreicht, dass die US-Behörden durch den Richterspruch weltweit ohne Einschränkung Zugriff auf Daten haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wird aber davon ausgegangen, dass mit ihm ein Präzedenzfall geschaffen wird. Danach sollten Unternehmen und Personen, die ein Interesse daran haben, dass Ihre Daten privat bleiben, auf europäische Service-Dienstleister setzen. Zu diesen gehört unter anderem die Anbieter 1blu, cloudsafe, HornetDrive, IDGard, Protonet und die Telekom.

Wer seine aktuell bei US-Anbietern abgelegten Daten schützen und verschlüsseln will, kann auf die deutschen Produkte Boxcryptor und Cloudfogger setzen, die Daten verschlüsselt auf Cloud-Drives ablegen.


Abbildungen: Semmler; Clker

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