EuGH-Urteil: Ab sofort erfordern Cookies ein Opt-in

Das EuGH hat geurteilt, dass Cookies zu setzen ein Opt-in erfordert
Das EuGH hat geurteilt, dass Cookies zu setzen ein Opt-in erfordert

 

CAFM-NEWS – Wer eine Website betreibt, ist seit einigen Tagen ganz besonders in der Pflicht, denn am 1. Oktober hat der  Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Website-Betreiber nur noch dann Cookies setzen dürfen, wenn die Besucher ihrer Seite diesem ausdrücklich zustimmen. Kurz: Ohne Opt-in keine Cookies, jedenfalls keine, die nicht unbedingt notwendig sind. 

Das Urteil des EuGH mit der Nummer ECLI:EU:C:2019:801 sagt im Kern, das Setzen von Cookies erfordere die aktive Einwilligung des Internetnutzers, ein voreingestelltes Ankreuz-Kästchen genüge daher nicht.

Der Rechtsstreit um die zustimmungspflichtigen Cookies hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die Planet49 GmbH eingereicht. Diese verspricht per E-Mail, SMS oder Telefonanrufe hohe Gewinne , für die sich der jeweils Kontaktierte nur noch registrieren müsse. Auf der Website war dann unter anderem ein Kästchen vorab angekreuzt, dass Cookies zu setzen erlaubte. Das Unternehmen war schon früher wegen Abzocke aufgefallen.

Vor dem Urteil waren auch Erklärungen der deutschen, italienischen und portugiesischen Regierungen sowie der EU-Kommission abgegeben worden. Wer die vollständige Begründung der Richter lesen möchte, findet das Urteil online im Volltext.

Dennoch sind weiterhin wichtige Punkte offen, so unter anderem die Frage, ob Nutzer eines Webangebots jedem einzelnen Cookie zustimmen müssen oder ob durch einen Klick auch ganze Cookie-Gruppen aktiviert werden können.

Abbildungen: EuGH



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2 Antworten

  1. Vermutlich gilt für diese Fälle – wie auch sonst recht häufig: Wo kein Kläger, da kein Beklagter. Oder: Wo kein Abmahnanwalt…

  2. Andreas sagt:

    Ich habe spaßeshalber mal auf den Webseiten der GEFMA, diverser Dienstleister und CAFM-Hersteller darauf geachtet; fast alle Webseiten entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage…und jetzt?

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