eVergabe: Mecklenburg-Vorpommern entscheidet sich für RIB

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird ab 1. Januar 2020 alle Projekte über 10.000 Euro mit Software von RIB ausschreiben
Das Land Mecklenburg-Vorpommern – das Bild zeigt den Bau des Biomedicums in Rostock – wird ab 1. Januar 2020 alle Projekte über 10.000 Euro mit Software von RIB ausschreiben

 

CAFM-NEWS – Um die Anforderungen der e-Vergabe erfüllen zu können, hat sich das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern für die Vergabeplattform iTWO e-Vergabe public von RIB entschieden.

Die staatliche Hochbau- und Liegenschaft-Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 1. Januar 2020 sämtliche Vergabeverfahren mit einem Volumen von 10.000 Euro oder höher vollständig elektronisch abzuwickeln, sofern diese nicht national vergebene freiberufliche Leistungen sind.

Die Plattform iTWO e-Vergabe ist für die Schweriner Behörde allerdings kein Neuland – das RIB-Tool ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit April 2016 im Einsatz. Neu ist nur, dass es jetzt konsequent für den Großteil aller Ausschreibungen eingesetzt werden wird.

iTWO e-Vergabe unterstützt  durchgängig auf elektronischem Wege bei allen wesentlichen Phasen einer Ausschreibung:

  • Bereitstellung der Vergabeunterlagen 
  • Angebotsabgabe 
  • Öffnung
  • Zuschlagserteilung

Die Plattform von RIB ermöglicht 24/7 den kostenfreien und bequemen Zugriff auf die Ausschreibungen. Darüber hinaus ist eine digitale Angebotsabgabe bis zur letzten Minute mit der e-Vergabe-Lösung möglich. Nicht zuletzt vermeidet die elektronische Plattform Form- und Rechenfehler durch eine digitale Prüfung und Kontrolle auf Vollständigkeit der Unterlagen.

Unmittelbar nach Öffnung der elektronischen Angebote in der Zentralen Vergabestelle werden die Bieterfirmen über die Ergebnisse der Öffnung digital benachrichtigt. Auf diese Weise gewährleistet das Land sowohl größtmögliche Transparenz als auch eine besonders schnelle Information der Teilnehmer.

Bereits seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei EU-weiten Verfahren verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dies außerdem für nationale Vergabeverfahren zur Beschaffung von gewerblichen Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung.



Abbildungen: RIB/Mecklenburg-Vorpommern



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