Drohnen: Fliegen meist nur mit Einschränkungen

Mit Drohnen lässt sich im FM inzwischen einiges tun – wenn auch einige Regelungen zu beachten sind

Mit Drohnen lässt sich im FM inzwischen vieles tun – wenn auch manche Regelungen zu beachten sind



CAFM-NEWS – Drohnen werden immer günstiger und damit als Werkzeuge für die Inspektion von Gelände, Dächern und Fassaden auch für Facility Manager immer interessanter. Allerdings ist bei ihrem Einsatz einiges zu beachten und nicht jeder darf alles fliegen.

Bevor eine Drohne überhaupt abheben darf, muss sie auf die Waage: Jede Drohne mit einem Startgewicht ab 250 Gramm muss nämlich eindeutig gekennzeichnet sein. Das bedeutet, sie muss einen Hinweis mit Namen und Anschrift ihres Eigentümers an ihrem Gehäuse tragen. Dieser Hinweis, in der Regel eine Plakette, muss zudem feuerfest sein. Beliebt bei Drohnen-Piloten ist hierfür Aluminium.

Steuern darf eine Drohne prinzipiell jeder, allerdings sind wegen der notwendigen Versicherungen häufig Altersbeschränkungen durch die Policen gegeben. Wiegt eine Drohne mehr als zwei Kilogramm, greift schließlich doch ein Gesetz und fordert ein Mindestalter von 16 Jahren. Wiegt eine Drohne mehr als fünf Kilogramm, ist zudem eine Ausnahmegenehmigung für den Flug notwendig. Eine solche ist auch für Nachtflüge nötig.

Gut bedacht sein will auch das Fluggebiet – nicht überall dürfen die Quadrokopter für die Handtasche beliebig aufsteigen. Militärische Einrichtungen dürfen keinesfalls an- oder gar überflogen werden, ebenso sind in der Nähe von Flughäfen und in Einflugschneisen Beschränkungen zu beachten. Hier ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern einzuhalten.

Nicht überflogen werden dürfen Wohngebiete und Naturschutzgebiete. Das selbe gilt für sogenannte Kontrollzonen, wenn die Flughöhe 50 Meter überschreitet. Mit Map2Fly findet sich eine gute Übersichtskarte im Netz, die zeigt, wo sich Flughäfen, Hubschrauberlandeplätze, Wohn- und Naturschutzgebiete oder auch Kontrollzonen befinden:


Map2Fly bietet klare Orientierung, wenn es darum geht, den gewünschten Flugbereich zu überprüfen

Map2Fly bietet klare Orientierung, wenn es darum geht, den gewünschten Flugbereich zu überprüfen
(Klick auf das Bild führt zur Website)



Grundsätzlich beträgt die maximal zulässige Flughöhe für Drohnen 100 Meter, nur über ausgewiesenen Modellflugplätzen dürfen sie höher steigen.

100 Meter beträgt auch der Sicherheitsabstand zu verschiedenen Risiko-Bereichen. Dazu zählen:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesstraßen
  • Autobahnen
  • Bahnanlagen
  • Wasserstraßen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorte
  • militärischen Anlagen
  • Gefängnisse
  • Industrieanlagen
  • Kraftwerke

Ausnahmen gelten, wenn die Eigentümer von Grundstücken eine Genehmigung für den Überflug gestattet haben oder für Inspektionszwecke geflogen wird. Das erleichtert die Arbeit des FM-Verantwortlichen dann doch.



Abbildungen: DJI, Map2Fly




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