CAFM-Zahl der Woche: 300.000

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 300.000 für die Zahl der Euro, die es kosten kann, wenn der cookie-Banner der eigenen Webseite nicht den aktualisierten Anforderungen des TTDSG entspricht
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 300.000 für die Zahl der Euro, die es kosten kann, wenn der cookie-Banner der eigenen Webseite nicht den aktualisierten Anforderungen des TTDSG entspricht

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 300.000. Denn bis zu 300.000 Euro kann es seit dem 1. Dezember kosten, wenn die Cookie-Hinweise einer Website all zu pauschal ausfallen. Das jedenfalls sagt das novellierte TTDSG, das mit vollem Namen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz heißt. Und das fordert jetzt, dass die Informationen zu den Info-Keksen, die im Browser gespeichert werden, recht umfassend sein müssen – und das leistet leider nicht jedes Plug-in.

300.000 Euro, das klingt üppig und sollte die paar Minuten Zeit wert sein, die es braucht, um ein Cookie-Plugin auf der eigenen Webseite zu installieren, das eine differenzierte Auswahl zulässt. Und das auch verhindert, dass Cookies gesetzt werden, bevor Besuchende ihre Zustimmung gegeben haben. Denn um diese beiden Punkte geht es im Kern.

Damit ein Cookie-Banner rechtskonform ist, muss es seit dem 1. Dezember nicht bloß „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ anzeigen, sondern differenziert darstellen, welche Cookies gesetzt werden, diese in ihrer Funktion beschreiben und erlauben, sie auch ausgewählt zu aktivieren oder zu deaktivieren.

Außerdem muss das Cookie-Plugin sicher stellen, dass Cookies erst dann geladen und gesetzt werden können, wenn der Seitenbesucher diesem explizit zugestimmt hat. Ob das klappt, lässt sich beispielsweise daran erkennen, dass nach Auswahl und Schließen eines solchen Banners die Seite neu lädt und eine andere Schrift hat – die dann vermutlich ein Google-Font ist. 

Auf den CAFM-News gibt es sehr wenige Cookies, das macht es einfach für Sie und uns. Welche das sind?

  1. Das Borlabs-Cookie, also das Cookie des Cookie-Banners. Wenn das nicht gesetzt werden kann, ist rechtskonformer Datenschutz leider nicht möglich.
  2. Das Cookie von Google Analytics, damit wir ein bisschen Statistik bekommen.
  3. Das Cookie-Banner listet auch noch Cookies externer Medien, also von Facebook, Google Maps, Instagram, OpenStreetMap, Twitter, Vimeo, YouTube. Diese Services sind auf CAFM-News aber nicht eingebunden.

Und wie schaut es bei Ihnen aus? Haben Sie auch eine differenzierte Auswahl für Ihre Besucher im Angebot? Falls das noch nicht der Fall ist, gibt es für WordPress-Seiten zum Beispiel diese zwei Plug-ins:

Für andere Content Management Systeme wie Typo3 oder Joomla gibt es gewiss auch gute und feindifferenzierende Cookie-Plug-ins. Gefunden haben wir für Typo3 beispielsweise diese hier:

Und für Joomla gibt es natürlich auch allerhand Plug-ins, um Cookie-Banner vor dem Besuch der Website einzublenden und die Einwilligung einzuholen, dass es jetzt mit Gucken wirklich losgehen kann:

Eines allerdings müssen Sie neben Installation und Set-up noch selber erledigen: Nämlich zu schauen, ob das jeweilige Plugin wirklich die gesammelten Anforderungen des TTDSG erfüllt. Denn leider ist dieser Tipp keine rechtssichere Beratung.

In jedem Fall: Viel Erfolg beim Kekse-Bändigen!

 

 


Ihre CAFM-Zahl
Kennen Sie auch eine CAFM-Zahl, die Sie vorschlagen möchten? Schreiben Sie uns Ihre Zahl mit Begründung einfach in das Kommentarfeld unter diesem Artikel oder schicken Sie uns Ihren Vorschlag als E-Mail. Vielen Dank!





Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup



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