CAFM-Zahl der Woche: 27/11

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 27/11 für den Stichtag der Rechtsverbindlichkeit des e-Invoicings in Deutschland
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 27/11 für den Stichtag der Rechtsverbindlichkeit des e-Invoicings in Deutschland

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 27/11. Dabei handelt es sich um ein Datum, dass zugleich einen Bruch darstellt: den Bruch mit einer jahrhundertealten Tradition – der Rechnungsstellung auf Papier.

Denn ab dem 27. November 2019 ist das sogenannte e-Invoicing auch in Deutschland Pflicht. Gemäß der Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung müssen dann Rechnungen an Behörden auf elektronischem Wege gestellt werden – zuerst für Bundesministerien und Verfassungsorgane, ein Jahr später folgen die übrigen öffentlichen Auftraggeber auf Seiten des Bundes. Nicht so schlimm?

Wie man es nimmt. Untersuchungen zu Folge sind nämlich auch zwei Monate vor dem Stichtag die wenigsten Unternehmen auf die hiermit verbunden Anforderungen vorbereitet.

Nun könnte man ja sagen, das macht so viel nicht, schließlich sei die öffentliche Hand als Zahler eh von wenig vorbildlicher Moral, weshalb weit mehr Monate übrig bleiben, als diese zwei. Nur – gemahnt werden kann erst, nachdem eine Rechnung zugestellt ist.  Und ist das nach dem 27. November nicht der Fall, weil jede nicht e-Invoicing-konforme Rechnung zwar faktisch existent, formaljuristisch aber nicht existent ist. Und wo keine Rechnung, da keine Mahnung.

Und vielleicht lohnt es sich sogar doppelt, jetzt noch fix auf e-Invoicing umzustellen. Denn als Folge der elektronischen Rechnungsverarbeitung prophezeien die merkantilen Auguren Einsparungen zwischen vier bis neun Milliarden Euro. Das ist zwar erstaunlich unpräzise, aber hoch ist es in beiden Fällen. Und selbst bei vier Milliarden gesparten Euro erhöht sich die Chance, dass die öffentliche Hand schneller zahlt.

Allein das wäre schon ein Grund zu e-invoicen. Oder etwa nicht?



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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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