CAFM-Zahl der Woche: 0815-112

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 0815-112 für die vorbildlich clevere Einbindung modernster Technologie im Rahmen von Kundenservice bei der TK
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 0815-112 für die vorbildlich clevere Einbindung modernster Technologie im Rahmen von Kundenservice bei der TK

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 0815-112. Richtig geraten: Das ist eine Spott-Zahl, eine Zynismus-Ziffer, ein Deppen-Code. Verdient hat ihn sich die TK, die Techniker Krankenkasse, die sich selten scheut, ihren Versicherten allerlei neue und mitunter kostspielige Therapien angedeihen zu lassen, aber dann das macht:

Wenn der Versicherte dem behandelnden Arzt keine Versichertenkarte vorzeigen kann, kann er seinen Versicherungsnachweis bei der Kasse anfordern. Der wird dann auch prompt in die Arztpraxis gesandt – per hypermodernem Fax.

Welch Gipfel der Ironie sich hier auftut, offenbart allerdings erst der Blick auf das Verfahren, mittels dessen der Versicherungsnachweis angefordert wird. Das nämlich geschieht per App, also mit so einer neumodischen Smartphone beheimateten Gruppe Code-Zeilen, die helfen, die Welt voller kleiner Wunder zu pflastern. 

Immerhin können sich die Versicherten in Sicherheit wiegen, denn die Kasse versichert, sie versende Faxe nur an Arztpraxen, die der TK bekannt sind. Und zwar wegen der Sicherheit der Daten, die der Kasse wichtig sind. Ob da jemand übersehen hat, dass Faxe unverschlüsselt durch die Kupferkabel wandern?

Is doch ejahl! Denn:

Digitalisierung mit Fax, das ist so herrlich romantisch, das kann nur aus Deutschland kommen…

 



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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup



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Eine Antwort

  1. MH sagt:

    Nur zur Info und zum Nachlesen: „Zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“ https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen-und-handlungshilfen/telefax-ist-nicht-datenschutz-konform-16111

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