CAFM-Zahl der Woche: 7

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 7, denn so viele Richtlinien, Verordnungen & Co. können Einfluss nehmen auf die Flächenberechnung

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 7, denn so viele Richtlinien, Verordnungen & Co. können Einfluss nehmen auf die Flächenberechnung



(cafm-news) – Die CAFM-Zahl der Woche ist die 7. Denn die kleine kantige Zahl hat es in sich: Ihrem Wert entspricht die Anzahl der Normen, Richtlinien und Verordnungen, die Einfluss auf die Berechnung der Fläche eines Raums nehmen können. Ein Garant für organisatorisches Kuddelmuddel, wenn’s denn einer drauf anlegt…

Das Septett der normierten Quadratmeter ist in alphabetischer Reihenfolge:

  • II. BV
  • DIN 277
  • DIN 13080:2016-06
  • GEFMA 130-1
  • GIF
  • VDI 2050
  • VOL

Die römische Ziffer nebst Begleitung hätte als Zweite Berechnungsverordnung natürlich auch ans Ende der Liste gekonnt, aber letztlich ist egal, wo sie steht: Gegen die Omnipräsenz der DIN 277 ist in vielen Fällen eh kein Kraut gewachsen.

Wobei noch zu klären wäre, für was die Akronyme eigentlich stehen. Also:

DIN ist sicher bekannt: Deutsches Institut für Normung ist hiermit abgekürzt. Dieses hat seine DIN 277 mit dem Titel Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen erst zu Beginn des Jahres novelliert. Sie ist zur Berechnung von Flächen in Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung gedacht.

Die DIN 13080 mit dem Annex 2016-06 trägt den Titel Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen, womit bereits gesagt wäre, für wen diese Norm gedacht ist und wer mit ihr arbeiten wird. Oder muss.

Die GEFMA 130-1 ist die Richtlinie zum Flächenmanagement der Deutschen Gesellschaft für Facility Management. Sie liegt derzeit im Entwurf 2016-7 vor, ist also noch nicht final verabschiedet. Sie umreißt Flächenermittlungsarten, Flächenkosten, Flächenstandards, Benchmarking und IT-Unterstützung des Flächenmanagements, ist also mehr als ein schlichter Berechnungsschlüssel.

GIF ist die Abkürzung für Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung. Sie hat 2004 die MF-G, kurz für Mietflächen-Bewerbe, vorgestellt, eine unabhängige Definition für gewerblich genutzten Raum. Inzwischen kürzelt das Verfahren MF/G, denn es wurde 2012 novelliert und nimmt nun in Teilen Bezug zur DIN 277.

Die Richtlinie VDI 2050 heißt mit Namen Anforderungen an Technikzentralen, und das klingt erstmal so gar nicht nach Flächen. Stimmt aber nicht, denn in der VDI 2050 Blatt 1.1 ist der Platzbedarf für Installationsschächte beschrieben – und damit, welche Abzüge von Flächen erfolgen müssen, wenn bestimmte Installationen vorgenommen werden.

Hinter VOL verbirgt sich dagegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Sie ist ein Teil des Vergaberechts in Deutschland und dazu bestimmt, Ausschreibungen und Auftragsvergabe öffentlicher Auftraggeber in Deutschland zu regeln.

Die II. BV, die Zweite Berechnungsverordnung hat wie die VOB ihren Ursprung in der deutschen Gesetzgebung. Sie regelt die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum. Angewendet wird sie vornehmlich im sozialen Wohnungsbau und bei steuerbegünstigtem Wohnungsbau. Unter anderem kann mit ihr auch eine Kostenmiete errechnet werden, weshalb die II. BV weit über ihren eigentlichen Zweck hinaus genutzt wird.

Und die Moral von der Geschicht‘? Wer Flächen zu berechnen hat, kann je nach Bedarf und Situation wählen. Und sein Gegenüber gegebenenfalls juristisch fundiert verwirren. Immerhin.


Abbildungen: CAFM-News

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