CAFM-Zahl der Woche: 6026 1.1
CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 6026. Sie steht für die VDI Richtlinie 6026 für die Dokumentation der technischen Gebäudeausrüstung. Von der Richtlinie 6026 gibt es die Blätter 1 und 1.1.
Das Blatt 1 trägt den Titel Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen.
Beschrieben sind in ihr Anforderungen an die inhaltliche Beschaffenheit der Unterlagen dar, die im Rahmen der Abwicklung eines TGA-Projekts von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb einer TGA-Anlage zu erstellen sind.
Veröffentlicht wurde es vom Mai 2008 – Zeit für eine Überarbeitung, haben sich die Verantwortlichen gedacht. Daher wird das Papier voraussichtlich im Juni 2020 in einer aktualisierten Fassung erscheinen.
Laut VDI ist die Aktualisierung erforderlich, weil Inhalte teilweise überholt sind. Außerdem sind einige Gewerke ausreichend beschrieben worden.
Blatt 1.1 der VDI 6026 trägt einen fast identischen Titel, ergänzt um den Passus FM-spezifische Anforderungen an die Dokumentation. Erschienen ist dieser Teil im April 2015. Das ist relativ frisch. Und das Papier ist relativ dünn – es sind nur 15 Seiten.
In ihr werden die Anforderungen des Facility Managements an die Dokumentation ergänzend zur VDI 6026 Blatt 1 konkretisiert. Es werden also auch hier Anforderungen an die inhaltliche Beschaffenheit der Unterlagen beschrieben, die im Lebenszyklus eines Gebäudes benötigt werden, wenn Facility Management geplant ist.
Also ist die VDI 6026 1.1 die Richtlinie, die dem FM-ler sagt, welche Papiere er für das FM braucht. Falls er das nicht schon selber weiß, da viele FM’ler ja das FM schon eine Weile machen.
Aber wenn sie sich versichern möchten, ob das, was sie haben, tun und verwenden, auch das ist, was es sein sollte, dann können sie einfach in die Richtlinie gucken. Und weiter geht’s.
Ihre CAFM-Zahl
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Abbildungen: CAFM-News