CAFM-Zahl der Woche: 55/18

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 55/18, ein Teil des Aktenzeichens des jüngsten EuGH Urteils zur Arbeitszeit-Erfassung
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 55/18, ein Teil des Aktenzeichens des jüngsten EuGH Urteils zur Arbeitszeit-Erfassung

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 55/18. Eigentlich ist die Zahl nur Teil des Kürzels C-55/18, und das ist das Aktenzeichen eines Urteils. Gefällt hat es der Europäischen Gerichtshof vor einigen Tagen und es fordert die vollständige Erfassung von Arbeitszeiten durch Arbeitgeber. Prost Mahlzeit.

Natürlich sind die Arbeitgeberverbände sofort auf die Barrikaden gehopst und haben ihr Mantra skandiert, dass Industrie 4.0 nicht mit Mitteln aus Industrie 1.0 gemanagt werden dürfe. Und dass Flexibilisierung der Arbeit nicht mit starren Rahmen liquid gestaltbar sei.

Im Gegenzug haben die Gewerkschaften jubiliert, weil jetzt alle Überstunden gnadenlos dokumentiert werden. Und der Marburger Bund freute sich, dass endlich die ausgebeutete Ärzteschaft belegen kann, wie ausgebeutet sie wirklich ist. Und die Ausbeutung ist dem Wehklagen auf Klinikfluren und öffentlichen Straßen zufolge üppig.

Auch unter dem Aspekt der DSGVO dürfte das Urteil interessant sein. Schließlich ermöglicht Erfassung Überwachung, und das könnte wiederum die Betriebsräte auf die Barrikaden treiben. Und dann ist da noch so ein kleines Problem mit den modernen Arbeitsgepflogenheiten. Wie das?

Während Gleitzeit im Office noch recht einfach zu erfassen bleibt, könnten beispielsweise Arbeitnehmer die Idee absurd finden, in ihrem Haus oder ihrer Wohnung für die Tätigkeiten im Homeoffice eigens eine Stempeluhr im Flur zu montieren.

Außendienstmitarbeiter hätten grundsätzlich Schwierigkeiten, ihre werktätigen Zeitvertreib verlässlich zu dokumentieren, falls sie täglich nicht am Firmentor ein- und ausstempeln.

Und Kollegen aus Vertrieb und Consulting? Wo fängt da die Arbeitszeit an? Bei Abfahrt vom und Ankunft auf dem Firmengelände? Oder darf auch von zu Hause gestartet werden? Und darf der jeweilige Kollege überhaupt noch nach Hause fahren, wenn die klassischen acht Stunden Dienst geleistet sind? Oder darf er oder sie nach diesem Zeitraum weiter mit dem Kunden konferieren oder muss dann das Gespräch abgebrochen werden? Und wo hängt beim Kunden die Stempeluhr?

Natürlich ist in Zeiten von Internet und Apps gar keine Stempeluhr mehr nötig. Arbeitszeiten lassen sich auch einfach durch Log-in am Rechner oder eine Eingabe auf einem Smart-Device erfassen.

Wobei – und das ist die Ironie in einer Dienstleistungs- und Kopfarbeiter-Gesellschaft – der Aspekt Leistung in vielen Fällen gar nicht mehr in Units per minute gemessen werden kann (zumindest aber nicht gemessen werden sollte), sondern anhand eines präsentablen Ergebnisses zu einem Zeitpunkt x. Und dass solche Leistungsziel-Vereinbarungen gar nicht mehr zwingend an Zeitvorgaben gekoppelt sein müssen.

Ob das hohe Gericht auch diesen Aspekt erfasst hat? Und wie wird dann Effizienz gemessen? Oder interessiert sich das EuGH eigentlich gar nicht für Effizienz?

 

 

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Abbildungen: CAFM-News

Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup

 




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