CAFM-Zahl der Woche: 5-10

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 5-10, weil in fünf bis zehn Jahren blockchain-Technologie das FM leichter machen wird. Vielleicht. - Bild: CAFM-News
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 5-10, weil in fünf bis zehn Jahren Blockchain-Technologie das FM leichter machen wird. Vielleicht. – Bild: CAFM-News

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 5. Und die 10 ist es auch. Es sind also zwei CAFM-Zahlen der Woche. Und das liegt an den Auguren der Marktforschung. Diese nämlich haben in eine Lünendonk-Studie geschrieben, in 5 bis 10 Jahren könnte die Blockchain-Technologie auch für das Facility Management marktreif sein.

Das bedeutet allerdings nicht, dass in 5 bis 10 Jahren jede CAFM-Software ein Modul „Crypto-Währung schürfen“ besitzen dürfte. Mutmaßlich wird sogar keine der Anwendungen mit einer entsprechenden Leistungserweiterung aufwarten. Vielmehr soll durch die neue Technologie die bekannte Technologie effizienter werden. Wieder einmal. 

Die Effizienz wird, so die Theorie, dieses Mal erreicht, indem Smart Contracts, also rein IP-basierte Verträge so ganz ohne Papier, Abläufe für Kunden und Lieferanten merklich minimieren. Es wird also weniger Papier beschrieben, ausgedruckt, unterschrieben und verschickt, bevor es andernorts gelesen, unterschrieben und zurück verschickt wird. 

In der schönen neuen Blockchain-Welt liegt das digitale Dokument einfach auf dem Server und jede Änderung von Text bis zur Signatur wird mit Timestamp für immer unverrückbar verewigt. Ebenso wie bei Prüfprotokollen, Rechnungsunterlagen und anderem mehr. Das sind Bits gefühlt in Stein gemeißelt. Falls die Server nicht eines Tages beschließen, eine ungeplante Ruhepause einlegen zu wollen.

Aber bis es soweit ist, müssen wir weiterhin auf bewährte Verfahren zurück greifen. Und das heißt: Papier beschreiben, ausdrucken, unterschreiben und verschicken, bevor es andernorts gelesen, unterschrieben und zurück verschickt  wird, worauf hin es jemand öffnet, locht und archiviert. Was vielleicht doch die bessere Variante ist. Jedenfalls zur Zeit. Denn eines ist bisher noch ganz und gar unklar:

Ob elektronische Dokumente der nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erforderlichen Schriftform genügen.



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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten für digitale Techniken im Facility Management, Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup

 

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