CAFM-Zahl der Woche: 5.000.000

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 5.000.000 – die Höhe der Brutto-Bausumme, ab der laut Erlass vom Januar 2017 bei Hochbauvorhaben des Bundes über BIM nachgedacht werden sollte

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 5.000.000 – die Höhe der Brutto-Bausumme, ab der laut eines BMUB-Erlasses vom Januar 2017 bei Hochbauvorhaben des Bundes über BIM nachgedacht werden sollte



CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 5.000.000. Denn ab einem Bauvolumen von fünf Millionen Euro sollen bei Hochbauprojekten des Bundes zukünftig BIM-Modelle auf ihre sinnvolle Nutzbarkeit geprüft werden.

Formuliert ist diese Forderung in einem Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 16. Januar 2017. Und dort steht, es „ist ab sofort bei neuen zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben im Inland mit einem geschätzten Baukostenvolumen ab 5 Milliionen Euro (brutto ohne Baunebenkosten) wie folgt vorzugehen:“

Knapp zusammengefasst heißt es weiter:

  1. Bei der Phase der Bedarfsplanung erläutert die Bauverwaltung dem Maßnahmenträger oder Nutzer die Möglichkeiten und Chancen digitaler Unterstützung, um diese bereits in die Bedarfsbeschreibung mit aufzunehmen.
  2. In der Phase der Variantenuntersuchung müssen die Elemente digitaler Unterstützung enthalten sein, wenn sie Teil der Bedarfsplanung sind.
  3. In der Phase der Qualifizierung zur ES-Bau prüft die Bauverwaltung die Nutzung digitaler Unterstützung, sofern diese nicht bereits vorgesehen ist.
  4. In der Phase der Prüfung und Feststellung der Kosten von ES-Bau’en prüft die Fachaufsicht, ob und wie die Vorgaben der Punkte 1 bis 3 umgesetzt sind. Die Fachaufsicht kann eine Bauplanung zustimmen, wenn sie die getroffenen Entscheidungen für sinnvoll hält, oder aber einen Prüfvermerk zur Prüfung und Kostenfeststellung der ES-Bau aufzunehmen.

Eine BIM-Pflicht gibt es also nicht, wohl aber die Erwartung, BIM wohlwollend zu prüfen. Für mehr Kompetenz hat der Erlass auch eine Lösung in petto:
Es ist beabsichtigt, die Fortbildung zur digitalen Unterstützung des Planungs- und Bauprozesses in 2017 deutlich zu intensivieren.

Ein Blick auf die Verben des Erlasses lässt den Charakter des Erlasses eher als Hoffmungs-Schrift denn als Must-have-Anweisung erscheinen: Erläutert, prüft, beabsichtigt. Das ist butterweich und lässt Spielräume im Format von Großbaustellen. Was dann ja auch wieder passend wäre, mit Blick auf das, was die Einführung von BIM im Land tatsächlich ist.

Wen gerne selber den Volltext lesen möchte: Der Verband Building Smart hält den Erlass zum Download bereit.





Kennen Sie auch eine CAFM-Zahl, die Sie vorschlagen möchten? Schreiben Sie uns Ihre Zahl mit Begründung einfach in das Kommentarfeld unter diesem Artikel oder schicken Sie uns Ihren Vorschlag als E-Mail. Vielen Dank!




Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Maschinenbau und Facilities Management der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant und Leiter Marketing bei pit-cup.





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