CAFM-Zahl der Woche: 36.000.000

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 36.000.000 für die sechsunddreißig Millionen Grundstücke, für die ab 2025 eine neue Grundsteuer gezahlt werden wird
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 36.000.000 für die sechsunddreißig Millionen Grundstücke, für die ab 2025 eine neue Grundsteuer gezahlt werden wird

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 36.000.000, also die Sechsunddreißigmillion. So viele Grundstücke werden 2025 von der neuen Grundsteuer neu taxiert werden – und mutmaßlich neuen Ärger herauf beschwören. Denn die Grundsteuer ist schließlich der Kommunen sicherste Einnahme, und denen geht es – sagen wir mal – naja. 

Nun könnte man sagen, 2025 ist ja noch ein bisschen hin, aber ganz so einfach macht es uns der Bürokratie-Schimmel nicht (gemeint ist natürlich das Pferd).

Tatsächlich stehen die Vorboten der Novellierung bereits vor der Tür: Bis zum 31. Oktober müssen Häusle-Bauer und Flächen-Eigner nämlich eine Art zweite Steuererklärung abgeben, und zwar, wie immer, beim Finanzamt. 

Und wie das so ist bei deutschen Anträgen und Erklärungen, dürfen diese gerne auch etwas umfangreicher sein. Es soll ja fair und nachvollziehbar zugehen. Entsprechend sind diverse Daten gefordert. Angeblich sogar sehr viele diverse Daten.

Wer schon länger Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien und/oder Grundstücke ist, hat vermutlich alle notwendige Unterlagen direkt bei der Hand.

Wer eine Immobilie gerade erst erworben oder gar geerbt hat, für den könnte das schon anders ausschauen. Denn nicht immer sind alle Papiere da. Zumindest aber da, wo sie zu erwarten wären. 

Was das in der Praxis bedeutet?

Wir wissen es (noch) nicht, jedenfalls nicht präziser als das bekannte „viel Arbeit“. Denn wo Daten fehlen, müssen wie beschafft werden. Je nach Daten natürlich an verschiedenen Stellen.

Bauzeichnungen bei einer Bank, falls sie noch alte Kreditbriefe hat, oder bei der Kommune, falls diese eine Hausakte für das Grundstück führt. auch Assekuranzen, bei denen eine Immobilie mal versichert war, könnten etwas beisteuern. Eventuell.

Ebenfalls eine mögliche Anlaufstelle ist der Steuerberater, in diesem Fall jener des Vorbesitzers, der vielleicht auch noch einige Daten in einem Archiv lagern hat. Und DSGVO-konform zu informieren bereit ist.

Und die Stadtwerke respektive andere Energieversorger? Da schauen wir mal, was die Formulare so alles wissen wollen. Das erfahren wir aber erst demnächst. Denn:

Die Bundesländer haben es offenbar gar nicht so eilig, den Bürger zeitnah über die Änderungen in Kenntnis zusetzen. Einige wollen die Informations-Schreiben mit Hinweisen und Tipps erst im Juni verschicken – sind ja dann sechs Wochen Sommerferien, da hat man Zeit für die Datensuche.

Und dann geht es los, das Rechnen. Und das Widersprechen. Und das Begutachtern von Bodenrichtwerten, die so oder so sein könnte. Oder noch anders. Und das Verklagen darf natürlich auch nicht fehlen. Und das Urteilen. Und das Rechtsprechen vielleicht sogar auch. 

Und dann? 

Gibt es wieder Grundsteuer für die Kommunen. Und Grundsteuerrückzahlungen für die Eigentümer. Oder Nachzahlungen. Oder gar nichts, den es soll ja eigentlich alles so bleiben, wie es ist, jedenfalls so ungefähr.

Und wer schon mal vorab schauen möchte: Der ivd hat die Änderungen schon mal aufgeschlüsselt. 

Ihre CAFM-Zahl
Kennen Sie auch eine CAFM-Zahl, die Sie vorschlagen möchten? Schreiben Sie uns Ihre Zahl mit Begründung einfach in das Kommentarfeld unter diesem Artikel oder schicken Sie uns Ihren Vorschlag als E-Mail. Vielen Dank!





Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup



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