CAFM-Zahl der Woche: 2 (oder 3)

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 2 - oder die 3, abhängig davon, wann der EuGH über die Rechtmäßigkeit HOAI urteilt
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 2 – oder die 3, abhängig davon, wann der EuGH über die Rechtmäßigkeit der HOAI urteilt

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 2. Oder die 3. Welche es tatsächlich wird, entscheidet nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Und zwar im 2. oder 3. Quartal dieses Jahres. Und was da entschieden wird? Die Zukunft der HOAI.

Für alle, die nicht jedes Akronym sofort auswendig lernen: HOAI kürzt den charmanten Begriff Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ab. Sie beschreibt als Gebührenordnung die Mindest- und Höchstsätze, die Architekten und Ingenieure im Kontext des Bauens hierzulande einfordern dürfen.

Diese urdeutsche Einrichtung der HOAI ist dem Generalanwalt Maciej Szpunar ein Dorn im Auge. Seiner Ansicht nach gehört sie abgeschafft, weil sich ihretwegen die gesegnete Klientel nicht auch durch günstige Preise einen Namen im Markt machen kann.

Daher hat Szpunar die Rechtssache C-377/17 der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht. Ihr Titel: Vertragsverletzung – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Richtlinie 2006/123 – Art. 15 – Preise der Architekten und Ingenieure – Verbindliche Preise.

Ob das Interesse an einer Preissenkung für architektonische Dienstleistungen der Nationalität des klagenden Generalanwalts – er ist Pole – geschuldet ist, lässt sich ad hoc nicht beantworten. Sicher ist indes, dass er die deutsche Lobbylandschaft gewaltig aufgescheucht hat:

Im Kern befürchten die Interessen-Wahrer des teutonischen Ziegel- und Betonverteiler – offiziell – eine Entwicklung hin zum Qualitätsschwund im Bauwesen, zumindest dort, wo sie es durch den Stand der Technik, wie beispielsweise im Bereich des Dämmens von Fassaden, noch nicht selber haben Wirklichkeit werden lassen können (und wo sie heute beim Einbau und demnächst bei der Sanierung auf sprudelnde Umsätze hoffen dürfen).

Vermutlich scheint sich die versammelte Lobbyschaft eher zu sorgen, dass ihre Mitglieder womöglich gegen Wettbewerber antreten müssten, die gleiche Qualität für deutlich günstigere Preise anbieten wollen oder sogar können. Schließlich fallen in Polen, Tschechien, Spanien oder Frankreich auch nicht reihenweise Häuser in sich zusammen.

Entscheiden wird der EuGH die HOAI-Frage im 2. oder 3. Quartal dieses Jahres, heißt es. Allerdings ist da noch so eine Europawahl im Anmarsch, weshalb gemunkelt wird, es könnte auch das 3. oder 4. Quartal werden. Kommen wird das Urteil aber gewiss. Und sollte die HOAI fallen, könnte das auch etwas Gutes haben:

Auch Steuerberater und Rechtsanwälte sind in Deutschland mit Gebührenordnungen versorgt. Das wäre doch ein interessantes neues Spielfeld für Herrn Prof. Szpunar, oder?

 

 

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Abbildungen: CAFM-News

Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup

 




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