CAFM-Zahl der Woche: 259

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 259 für die Anzahl der Tage, bis das Passwort-Herausgabe-Gesetz in Kraft tritt
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 259 für die Anzahl der Tage, bis das Passwort-Herausgabe-Gesetz in Kraft tritt

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 259. Denn so viele Tage sind es noch, bis sie auf behördliche Anweisung hin Ihr Passwort herausgeben müssen. Natürlich nur in dringenden Verdachtsfällen, und auch nur, wenn Sie böse fiese miese Hasskommentare im Netz abgesondert haben. 

Machen Sie nicht? Das ist gut und damit gehören Sie zur Mehrheit der anständigen Webnutzer, die zwar manchmal den Kopf schütteln, aber so viel Kinderstube mit auf den Wege bekommen haben, dass sie nicht im Schatten der Anonymität gutes Benehmen und zivilen Umgang leichtfertig über Bord gehen lassen.

Der Schatten der Anonymität war es dann auch, der, gepaart mit einigen wirklich böse fies miesen Kommentaren, den Gesetzgeber, diesen im Schatten zu werkeln scheinenden Urheber des ein oder anderen juristischen Überraschungs-Eis, dazu veranlasste, das Lass-den-Hass-Gesetz nebst Kumpel Passwort-Herausgabe-Gesetz zu aktivieren.

Auf pythonschlangenlangem Bürokraten-Deutsch heißen die beiden Gesetztes-Texte übrigens:

  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020

Drollig ist, dass Bundespräsident Frank Walter Steinmeier die beiden Gesetze am 1. April dieses Jahres unterzeichnete. Trotzdem: Sie sind kein Aprilscherz. Das Gesetz wird in Kraft treten. Und dann?

Werden die staatlichen Sicherheitsorgane Zugriff auf die Innereien eines jeden Hass-Assisten aus der ITWelt, ganz gleich, wo er steht – also auch in Unternehmen. Womit sich die Frage stellt, was die Ordnungs-Hüter*innen neben potenziellen Hass-Quellen noch alles aus der Firma tragen, wenn sie den ein oder anderen PC oder Laptop konfiszieren. Und wann das ganze Wissen, das sich auf dem Gerät befindet, wieder ins Unternehmen zurückfindet. Denn die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich recht gemütlich.

Beruhigend ist, dass für uns brave Internet-Verwender, die wir keine Hasskommentare schreiben, das Gesetz für’s erste nicht so relevant sein dürfte. Interessant wird es, wenn die ersten Versuche unternommen werden, seinen Geltungsrahmen auszuweiten. Und dann?

Hilft vermutlich nur noch eins: Der Lieblingssatz der meisten Politiker im Angesicht eines Untersuchungs-Ausschusses. Welcher das ist?

Ich kann mich nicht erinnern…



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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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