CAFM-Zahl der Woche: 22/21

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 22/21 für das Aktenzeichen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung – Abbildung: CAFM-News
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 22/21 für das Aktenzeichen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung – Abbildung: CAFM-News

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 22/21, weil laut Aktenzeichen 1 ABR 22/21 des Bundesarbeitsgerichts vor zwei Jahren, genauer am 13. September 2022, in einem Grundsatzurteil beschlossen hat, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden müssen. Und zwar ab diesem Herbst, kolportiert es da und dort, doch eigentlich schon seit 2019, als der EuGH, also der Europäische Gerichtshof, entsprechend geurteilt hat ( 14. Mai 2019, EuGH Rs. 55/18 CCOO). Nur war da noch nicht hochoffiziell festgestellt, dass dieses auch für Deutschland gilt.

Und passiert?

Ist meistens nichts.

Und warum ist nichts passiert?

Vielleicht weil keiner so recht weiß, wo er denn jetzt die digitalen Stempeluhren herbekommen soll, die mancher Arbeitgeber gar nicht haben möchte, weil dann die vielen Überstunden auffallen, die bisher als engagierte Gefälligkeiten wohlwollend entgegengenommen wurden, und manche Arbeitnehmer fürchten, der geheiligte Büro-oder Lagerschlaf könnte durch piepsende Elemente empfindlich und nachhaltig gestört werden.

Soweit zur polemischen Seite der Medaille.

Die lebenspraktische Seite hat noch einige andere Aspekte vorzubringen: Die Erfassung sollte im Jahr 2024 möglichst digital erfolgen. Das bietet viele Möglichkeiten, für die sich unterschiedliche Werkzeuge einsetzen lassen, die Unternehmen bereits ihr Eigen nennen. Zum Beispiel?

  • Digitale Zutrittslösungen für Türen, Tore, Drehkreuze, die den Mitarbeiter beim Betreten und Verlassen des Arbeitsplatzes automatisch an- und abmelden; Problem: Vergesslichkeit, Raucherpausen vor der Tür
  • Zeitstempel von IT-Geräten können beim Anmelden des Mitarbeiters am Netzwerk automatisch als An- und bei längerer Untätigkeit oder beim Shut-down des Rechners als Abmelden registriert werden; Problem: Nicht alle Mitarbeiter haben einen Rechner, Rauchpausen und Kaffeeklatsch in der Küche
  • Klassische Stempeluhren, sofern sie noch vorhanden sind; Problem: händische Digitalisierung notwendig (Fehlerquelle inklusive)
  • Eine Zeiterfassungs-App aus dem Start-up Dschungel; Problem: oft autark, bedingt zukunftssicher, dazu auf Smartphones zu installieren, die in der Regel den Mitarbeitenden gehören, weshalb die das vielleicht gar nicht wollen
  • CAFM-Systeme, denn auch für einige von diesen gibt es Apps, mir denen sich Zeiten erfassen ließen; Problem: s.o., Punkt 3
  • CAFM-Systeme, gekoppelt mit Sensorik, die erkennt, ob ein Arbeitsplatz belegt ist; Problem: allgemeine Akzeptanz durch die Belegschaft + Betriebsrat + Home Office

Wie zu sehen ist, kann es schwierig sein, gesetzliche Anforderungen so zu erfüllen, dass allen Bestimmungen genüge getan ist und alle Empfindlichkeiten berücksichtigt werden.

Es ist schon ein Dilemma. Oder was meinen Sie?



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Abbildungen: CAFM-News





Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit der WINGS-Fernstudium an der Hochschule Wismar im Fernstudiengang Master Facility Management und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei der pit-cup GmbH.

 

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