CAFM-Zahl der Woche: 16

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 16 für die ab morgen gültigen 16 Prozent Mehrwertsteuer
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 16 für die ab morgen gültigen 16 Prozent Mehrwertsteuer

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 16, denn ab morgen gelten für die kommenden 6 Monate 16 % Mehrwertsteuer, das sind 3 Prozent weniger als üblich, sofern nicht ein Buch, eine Zeitschrift, ein Lebensmittel oder – dank Moevenpick-Steuer – ein Hotelzimmer gegen Geld eingetauscht wird. Letzteres natürlich nur vorübergehend. Doch was heißt das für Dienstleister? Und Software?

Es heißt: Buchhaltungssoftware updaten. Denn ab morgen müssen alle Rechnungen den Corona-ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent ausweisen. Alle? Nun ja, eigentlich doch nicht.

Der Haken an der Sache ist nämlich, dass Leistungen, die Sie heute erbringen, also am 30. Juni, und morgen in Rechnung stellen,, also am 1. Juli, eben nicht mit 16 Prozent besteuert werden, sondern mit 19 Prozent. Und erst Leistungen, die Sie morgen erbringen, also zum 1. Juli, dann mit 16 Prozent auf der Rechnung auftauchen.

Entscheidend für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Eine Folge hiervon: Führen Sie arbeiten aus, die über den Stichtag hinaus gehen, haben Sie für den selben Job zwei Mehrwertsteuersätze anzusetzen. Na super…

So schwierig ist es aber gar nicht:

Einfach die Leistungen bis zum 30. Juni auf eine Rechnung setzen, die durchgängig 19 Prozent Mehrwertsteuer ausweist, und die restlichen Arbeiten dann mit 16 Prozent Mehrwertsteuer mit einer zweiten Rechnung für die Zeit ab 1. Juli inkassieren.

Und wenn der Kunde das Gesamtprojekt auf einer einzigen Rechnung haben will?

Dann müssen Sie in Ihrer Rechnungsstellung die Arbeitsphasen entsprechend aufteilen, die jeweiligen Mehrwertsteuersätze den zugehörigen Positionen zuordnen – und der Kunde ist ein Querulant. Oder er versteht etwas von Buchhaltung.

Übrigens werden wir das selbe Spiel in sechs Monaten noch einmal haben: Mit dem Jahreswechsel wechselt auch der Mehrwertsteuersatz wieder von 16 Prozent auf die bisherigen 19 Prozent, anzuwenden ab 1. Januar 2021.

Da bleibt man wenigstens in Übung.





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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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