CAFM-Zahl der Woche: 15

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 15 für maximal 15 Sekunden, die aus fremden Videos zitiert werden darf.
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 15 für maximal 15 Sekunden, die aus fremden Videos zitiert werden darf.

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 15 für die Sekunden eines Videos, die ohne eine explizite Zustimmung des Urhebers von anderen verwendet werden dürfen. Es hätte aber auch die 160 für die Anzahl von Zeichen eines Textes oder die 125 für die Kilobyte einer Grafik oder eines Fotos, die 6 für den Juni oder die 7 für den Tag, an dem es in Kraft trat. Was genau? Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.

Das Gesetz war munter umstritten, weil einige Kritiker den Versuch erweiterter Zensur witterten, während andere – zumal solche, die Fremdcontent als Teil ihrer Einkommens-Strategie nutzen – theatralisch monierten, dass wäre ihr Ruin. Zu Ihnen gehörte Google.

In der Praxis stellt sich  natürlich die Frage, in welchem Umfang und wo überhaupt jetzt noch Inhalte Dritter verwendet werden darf.

Sicher ist, dass die Regelungen im Kontext der Satire nicht gelten. Das ist schon mal tröstlich. Und auch Menschen in Forschung und Lehre, die sich mit Zitationsregeln auskennen, sofern sie nicht eine politische Karriere anstreben, bewegen sich auch zukünftig auf sicherem Terrain. Und wir CAFM’ler*innen?

Auf jeden Fall sollten wir uns hüten, in Erklärvideos mehr als 15 Sekunden Fremdmaterial zu verwenden. Und das, was wir verwenden, sollte als Zitat kenntlich gemacht werden.

Analog gilt das natürlich für die 160 Zeichen Text, was wenig klingt, dabei sind es 20 Zeichen mehr als eine klassische Twitter-Nachricht, und damit – so mussten wir lernen – lässt sich sogar die Welt regieren.

Und die 125 Kilobyte Foto und Grafik? Das ist tendenzielle drollig, weil ein Bild je nach Auflösung, Farbigkeit und grafischer Gestaltung bei 125 KB alles zwischen einem  Thumbnail und einem variabel großen Häppchen des Originals meinen kann. Hier stehen uns noch viel Überraschungen ins Haus, die dann übrigens – Gesetz sei Dank – in aller Üppigkeit und vollumfänglich für satirische Betrachtung verwendet werden dürfen. Immerhin das scheint garantiert.

Was aber noch nicht die Frage der Erklärvideos beantwortet. Da gibt es spontan die folgenden Optionen:

  • nichts zitieren
  • nur sich selbst zitieren
  • nichts öffentlich zugänglich machen
  • mit Kunden ein NDA abschließen, damit nichts öffentlich wird
  • keine Erklärvideos machen

Da letzteres perspektivisch keine Option darstellt und YouTube für manche schon heute einen wichtigen Kanal ihrer Kunden-Kommunikation darstellt, läuft es wohl darauf hinaus, sich auf die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu konzentrieren.

Und wenn doch etwas von Dritten genutzt werden muss?

Dann hilft eine bewährte Strategie: Einfach um Erlaubnis bitten.





Ihre CAFM-Zahl
Kennen Sie auch eine CAFM-Zahl, die Sie vorschlagen möchten? Schreiben Sie uns Ihre Zahl mit Begründung einfach in das Kommentarfeld unter diesem Artikel oder schicken Sie uns Ihren Vorschlag als E-Mail. Vielen Dank!





Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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