CAFM-Zahl der Woche: 10

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 10 für die zehn Zentimeter Wärmedämmung, die das Eigentum des Nachbarn... - gefährden? - Bild: CAFM-News
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 10 für die zehn Zentimeter Wärmedämmung, die das Eigentum des Nachbarn… – gefährden? – Bild: CAFM-News

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 10, denn Ökowende, Energiesparverodnung, -absicht und -zwang können Bauordnung und Eigentumsverhältnisse solide durcheinanderschütteln. Wie das?

Für die Erläuterung des Sachverhaltes wenden wir den Blick in unsere an lustigen Einfällen nicht arme Bundeshauptstadt Berlin und gekommen gesagt:

„Wenn ein Hauseigentümer eine zehn Zentimeter starke Wärmedämmung auf eine Wand aufbringen möchte, die genau auf der Grenze zum Nachbarn steht, führt das zwangsläufig dazu, dass er das Nachbargrundstück nutzen muss.“

„Aha“, denkt dich der geneigte Beobachter. Oder, wie Loriot selig sagen würde: „Ah? Ach was?“

In Berlin weiß man also, dass ein Haus, das auf einer Grundstücksgrenze steht, auf dieser endet. Und man kommt zu dem Schluss, dass das Gebäude, wenn es eine zusätzliche Wärmedämmung erhält, über die eigene Grundstücksgrenze hinausragt. (Dieses gilt für zehn Zentimeter im Übrigen genauso wie für 30 cm. Oder für einen Nagel, der aus der Außenwand hinausragt.)

Die Kragen-Frage führt nun zu den hingegen nicht gestellten Fragen:

  • Verändert das Überkragen fremder Grundstücksgrenzen die Besitzverhältnisse an dem überkragten Grundstücksstreifen?
  • Sind infolge einer energetisch notwendigen Überkragung fremder Grundstücke die Eigentumsverhältnisse an diesen im Grundbuch zu ändern?
  • Und welche Auswirkungen hat die (vorerst) informelle Erweiterung eigenen Grundbesitzes auf die Buchhaltung im CAFM?

Um ehrlich zu sein: Wir wissen es nicht.

Aber wir freuen uns über sachdienliche Hinweise, die den Tatbestand energetisch verordneter Grundstücksüberkragung ins rechte Licht geltenden Rechts zu rücken verhelfen. Daher unsere Fragen an die Kundigen:

  • Ist es juristisch unbedenklich, ein Haus aus Gründen energetischer Vorsorge über fremden Grund kragen zu lassen?
  • Wie verhalten sich die Eigentumsverhältnisse im überkragten Bereich?
  • Wie sind Haftungs-, Sicherungs- und Vorsorgefragen im überkragten Bereich geregelt, beispielsweise mit Blick auf den zu erwartenden Winterdienst?
  • Und was mache ich, wenn meinem überkragten Nachbarn der Kragen platzt?

Schon vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Klärung dieses verworrenen Falles, der weit über die Grenzen der Bundeshauptstadt hinauskragen dürfte.

Ihre CAFM-Zahl
Kennen Sie auch eine CAFM-Zahl, die Sie vorschlagen möchten? Schreiben Sie uns Ihre Zahl mit Begründung einfach in das Kommentarfeld unter diesem Artikel oder schicken Sie uns





Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten für digitale Techniken im Facility Management, Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup



icon artikel mailen

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert