CAFM-Zahl der Woche: 10

Zwei Hände voll: Wer möchte, kann mit bis zu zehn verschiedenen Grundlagen und Verfahren die Fläche seiner Immobilien berechnen
CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 10. Denn es gibt zehn verschiedene Regelungen, nach denen sich die Wohnfläche berechnen lässt. Dabei fällt es den meisten Vermietern schon schwer genug, mit nur einer Methode die vermieteten Quadratmeter korrekt zu beziffern – irgendwie rutschen immer ein paar zu viele dieser Quadratmeter in den Mietvertrag.
Aber egal. Es gibt zehn verschiedene Methoden, die Wohnfläche zu berechnen, und zwar:
- II. BV
- DIN 277
- DIN 4543-1
- DIN 13080:2016-06
- GEFMA 130-1
- GIF
- IPMS for Office Buildings
- VDI 2050
- VOL
- WoFlV (Wohnflächenverordnung)
Wobei – ganz korrekt ist das mit der zehn dann doch nicht mehr. Denn leider leider wurde die DIN 4513-1 kürzlich zurückgezogen. Also sind es doch bloß nur klitzekleine neun Flächenberechnungsnormverordnungsmaßgabenrichtlinienvorschläge.
Da stellt sich dem unbedarften Betrachter doch flugs die Frage: Wie soll man sich da nur korrekt orientieren? Zehn ließe sich schließlich noch prima an den Fingern abzählen. Aber neun?
Vielleicht Wurzel ziehen und dann Flaschen drehen? Oder doch lieber schauen, für welchen Zweck das jeweilige Objekt genutzt werden soll, um die naheliegendste Norm oder Verordnung zu wählen?
Oder einfach im CAFM-System auf den Knopf Fläche berechnen klicken und sich dem fremdbestimmten Schicksal überlassen? Immerhin haben ja Profis die Software geschrieben. Was wiederum eine Verbindung zu den Ursprüngen der Flächen-Berechnungs-Vorgaben schafft…
Ihre CAFM-Zahl
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Abbildungen: CAFM-News