CAFM-Zahl der Woche: 059/2020

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 059/2020 für die Codierung der Pressemeldung des Bundesgerichshofs zur Gültigkeit der HOAI für die Übergangszeit nach dem Urteil des EuGH
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 059/2020 für die Codierung der Pressemeldung des Bundesgerichshofs zur Gültigkeit der HOAI für die Übergangszeit nach dem Urteil des EuGH

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 059/2020. Dieser Pseudobruch steht für den Zähler, den die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs zur HOAI bekommen hat – eben BGH, Nr. 059/2020.

Dass sich der BGH mit der HOAI auseinandersetzen muss, ist dem EuGH zu verdanken, der das zwingende Preisrecht der das bundesdeutsche Phänomen der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als wettbewerbsschädigend betrachtet hat und die HOAI kurzerhand für nicht rechtens erklärt hatte.

Die bundesdeutschen Oberrichter hatten nun zu klären, ob die Regelungen der HOAI mit dem Urteil des EuGH unmittelbar hinfällig sind oder ob es eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber geben soll. Denn:

Während die OLGs in Celle und Düsseldorf meinten, das geht nicht, war das OLG Hamm der gegenteiligen Ansicht. Ein missliches Patt. Und nun das:

Der BGH findet, die Richter aus Hamm ha’m Recht, jedenfalls mehr als die anderen. Gründe sind zum Beispiel, dass das Geschäft, um das in Hamm gestritten wurde, ein rein innerdeutscher Handel zwischen privaten Kontrahenten war und das strittige Papier – eine Pauschalhonorarvereinbarung – die Mindestsätze der HOAI unterschritt. Probieren kann man’s ja.

Allerdings ließen die Richter am BGH schon erkennen, dass auch in ihren Augen die Idee nicht so toll war und dass die dem hammer Urteil folgen würden. 

Ganz sicher sind die die obersten Bundesrichter aber nicht und darum haben sie die Angelegenheit jetzt dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Gut möglich, dass dann doch wieder alles Kopf steht.

Wer sich so viel Richter-Ping-Pong sparen möchte, ohne dass an den Preisen gerüttelt werden muss, hat noch eine andere Möglichkeit:

Der Vertrag kann einfach mit HOAI-Honoraren ohne Erwähnung der HOAI als Grundlage geschlossen werden. Genau so teuer, aber weniger strittig.

Mal probieren?


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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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