CAFM-Zahl der Woche: 0 (in Worten: Null)

Die CAFM-Zahl der Woche ist die Null, denn der BGH setzt zukünftig bei Vermietung die exakte Fläche als Berechnungsgrundlage voraus

Die CAFM-Zahl der Woche ist die Null, denn der BGH setzt zukünftig bei Vermietung die exakte Fläche als Berechnungsgrundlage voraus


(cafm-news) – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 0. Keine schwarze Null und auch keine rote, sondern eher eine gallengiftgrüne. Zumindest in den Augen von profitorientierten Vermietern. Denn in einem aktuell vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall kündigen die Richter eine Änderung der bisherigen Rechtsauffassung an und werden der bisher übliche Praxis, eine zu 10 Prozent größere Flächenangabe als tolerabel zu betrachten, nicht mehr folgen.

Hatte das BGH in den vergangenen Jahren immer wieder eine Abweichung von bis zu 10 Prozent für tolerabel erklärt, schwenkt es in der aktuell verhandelten Streitfall offenbar auf eine neue Praxis ein (Az. VIII ZR 266/14 ). Die Richter erklärten vor dem Verhandlungstag am 18.11.2015:

Der Senat erwägt, nicht mehr an seiner Rechtsprechung (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 23. Mai 2007 – VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Rn. 16 ff.) festzuhalten, wonach einer Mieterhöhung nach § 558 BGB bei einer Abweichung von nicht mehr als zehn Prozent die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche (statt der davon abweichenden tatsächlichen Wohnfläche) zugrunde zu legen ist [zur Mitteilung]

Für die Praxis kündigt der BGH damit eine Zero-Tolarance Strategie an, so dass Mieter zukünftig etwas besser gestellt sind – sofern der Vermieter die Wohnfläche nicht zu klein kalkuliert hat. Betroffen von dem Urteil werden vor allem Wohnungsbaugesellschaften sein, bei denen der 10-Prozent-Zuschlag eine recht profitable Größer darstellt.

Um sich auf der sicheren Seite bewegen zu können, ließen sich natürlich alle Flächen per CAD-Aufmaß in eine CAFM-Software einspielen und mit deren Mietmanagement koppeln. Wer allerdings noch keine CAD-Pläne hat oder ohne CAFM-System da steht, wird neben Einkommenseinbußen auch ein paar Ausgaben vor sich haben. In jedem Fall werden bald sicher viele Mieter nachmessen – einschließlich aller Unwägbarkeiten der Zollstocktoleranz.


Abbildungen: CAFM-News

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