CAFM-Zahl der Woche: 12143/20

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 12143/20 für den EU-Plan,  verschlüsselte Kommunikation mit einem Generalschlüssel für Competent Authorities auszustatten – was auch immer das sein mögen
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 12143/20 für den EU-Plan, verschlüsselte Kommunikation mit einem Generalschlüssel für Competent Authorities auszustatten – was auch immer das sein mögen

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 12143/20. Das ist das Kürzel für eine Gesetzesinitiative des EU-Ministerrats, um die Verschlüsselung von End-to-End-Verbindungen mit einem Generalschlüssel für Behörden aufzuheben.

Ausgedacht haben sich das clevere Köpfe im EU-Ministerrat, die sich auf die aktuell auf die jüngsten Anschläge mit islamistischem Terrorhintergrund stützen. Zwar haben die Täter gar keine Verschlüsselung benötigt, sondern einfache Küchenmesser und illegale Schusswaffen, aber wenn Rechts-Profis Chancen wittern…

Blicken wir lieber auf die Fakten: Die Resolution soll am 25. November dem Rat der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt werden. Es drückt offenbar jemand aufs Tempo. Zumal eine Verabschiedung in diesem Gremium einen Gesetzgebungsprozess anstößt.

Besonders kritisch an der gesetzlich geforderten Hintertür ist nicht allein, dass eine Hintertür gefordert wird, die prinzipiell von jedem ausgenutzt werden kann, sofern sie publik wird. Kritisch ist auch, dass aus dem Zugriff für Strafverfolgung und Justiz im Oktober-Entwurf einen Monat später Competent Authorities geworden sind – was auch immer das sein soll. In Ländern mit gewisser Neigung zur Überwachung der eigenen Bevölkerung wird die schwammige Begrifflichkeit bestimmt mit Applaus bedacht werden.

Nun lässt sich trefflich darüber diskutieren, wie viel „geheim“ und wie viel „lesbar“ elektronische Kommunikation tatsächlich braucht. Ein bisschen perfide wirkt allerdings, dass der Plan zur Hintertür in einem Dokument enthalten ist, das oberflächlich gesehen die sichere Verschlüsselung innerhalb der EU zum Ziel hat.Wer seinen Titel mit weniger Optimismus liest, kann aber den Braten schon riechen: Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung.

Wie riskant die staatlich geforderte Hintertür ist, könnte auch mit Blick auf insgesamt 27 EU-Staaten interessant sein: Was, wenn einer der Staaten noch einen anderen Bruderstaat im Herzen trägt? Oder sich in starker finanzieller Abhängigkeit von großen Staaten außerhalb der EU befindet? Oder nicht nur EU-Pässe als lukrative Einnahmequelle verwenden möchte? Wird die Hintertür dann nur EU-weit genutzt? Oder öffnen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten gerade eine Büchse der Pandora, deren Inhalt die Wirtschaftszone für beliebige Interessierte so transparent wie eine Glasscheibe macht?

Fragen über Fragen, deren Antworten wir erst später sehen werden. Nur: Freuen werden sie uns wohl möglich nicht.





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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant bei pit-cup




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Eine Antwort

  1. Michael sagt:

    Ich habe hierzu mal eine Bürger-Anfrage beim EU-Parlament per Mail gemacht — AskEP: https://www.secure.europarl.europa.eu/atyourservice/de/askEP.html

    Folgende Antwort:

    —————————————-

    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr,

    das Referat Bürgeranfragen des Europäischen Parlaments bestätigt den Eingang Ihrer Nachricht bezüglich des englischsprachigen Entwurfes für eine Entschließung des Rates zur Datenverschlüsselung vom 6. November 2020 mit dem Titel „Security through encryption and security despite encryption“.

    Ihre Ausführungen wurden aufmerksam gelesen und zur Kenntnis genommen.

    Dazu möchten wir Sie wie folgt informieren:

    Der oben genannte Entschließungsentwurf https://www.consilium.europa.eu/register/en/content/out?&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID=ST-12143-2020-REV-1 befindet sich noch im internen Konsultationsprozess im Rat der Europäischen Union, also der Vertretung der Mitgliedstaaten und ist vom Rat noch nicht beschlossen.

    In der vorliegenden Fassung des Textes wird unter Punkt 7.2 als Ziel einer verbesserten Koordination auf EU-Ebene genannt: ‚Definition und Schaffung innovativer Ansätze im Hinblick auf neue Technologien‘ (eigene Übersetzung). Was damit genau gemeint ist, wird nicht näher ausgeführt und bleibt daher dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Ein Verbot von Verschlüsselungen ist im Text nicht vorgesehen.

    Nach einem möglichen Beschluss des Rates wäre es dann Aufgabe der Europäischen Kommission, einen darauf beruhenden legislativen Vorschlag vorzulegen. Bei Vorhaben von allgemeinem Interesse wird von der Kommission in der Regel dazu vorab eine öffentliche Konsultation https://ec.europa.eu/info/consultations_de durchgeführt, in der die EU-Bürger zu Geltungsumfang, Prioritäten und Mehrwert neuer EU-Initiativen Stellung nehmen können.

    Das Europäische Parlament wird mit diesem Vorhaben erst nach Beschlussfassung durch den Rat und die Europäische Kommission befasst und trifft seine Entscheidung auf der Grundlage des dann vorliegenden konkreten legislativen Vorschlages.

    Wir möchten Ihnen daher anheimstellen, sich angesichts des jetzigen Verfahrensstands unmittelbar an den Rat der Europäischen Union https://www.consilium.europa.eu/de/contact/general-enquiries/ bzw. die deutsche Ratspräsidentschaft https://www.eu2020.de/eu2020-de/Kontaktformular zu wenden.

    Das Europäische Parlament hat in der Vergangenheit bei der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten eine Schlüsselrolle gespielt, indem es den Schutz der Privatsphäre zu einer politischen Priorität erklärt hat.Esbetont seit jeher, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Stärkung der Sicherheit und der Wahrung der Menschenrechte hergestellt werden muss, was auch den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre umfasst.

    Weitere Hintergrundinformationen dazu finden Sie in unseren Kurzdarstellungen zur Europäischen Unionunter Schutz personenbezogener Daten.

    Sie können selbstverständlich auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments unmittelbar kontaktieren, um ihnen Ihre Beobachtungen und Einschätzungen mitzuteilen.

    Die Webseite des Europäischen Parlaments bietet dazu unter diesem Link https://www.europarl.europa.eu/meps/de/home eine vollständige Liste aller Mitglieder sowie verschiedene Filtermöglichkeiten, unter anderem eine Suche nach Land sowie nach Land und Fraktion. Die Profilseiten der Abgeordneten enthalten dabei die jeweiligen Kontaktdaten.

    Eine Liste der Mitglieder des für Datenschutz zuständigen parlamentarischen Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/committees/de/libe/home/members

    Wir hoffen, dass diese Informationen Ihr Interesse finden,und danken Ihnen, dass Sie sich an das Europäische Parlament gewandt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Referat Bürgeranfragen
    http://www.europarl.europa.eu/askEP/de

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