Bundesministerium der Justiz plant Straffreiheit für White-Hat-Hacker
CAFM-NEWS – Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Novellierung des IT-Strafrechts. In dem Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Modernisierung des Computerstrafrechts“ vom 4. November ist ein Punkt zu finden, der Hacker unter Straffreiheit stellt, wenn sie mit guten Absichten in Software und Systeme eindringen.
Der Entwurf zielt auf sogenannte White-Hat-Hacker, also IT-Experten, die gezielt nach Schwachstellen in Anwendungen und Produkten suchen, um die Hersteller von diesen in Kenntnis zu setzen. Ihr Ziel ist hierbei, die Sicherheit der Produkte zu erhöhen. Im Referentenentwurf heißt es zur Begründung: „Es muss verhindert werden, dass das Strafrecht von Handlungen abschreckt, die im gesellschaftlichen Interesse erfolgen und daher wünschenswert sind.“
Im Juristendeutsch heißt es weiter, „dass das Aufspüren von Sicherheitslücken in IT-Systemen dann nicht mehr strafbar ist, wenn es im Rahmen der IT-Sicherheitsforschung geschieht. Die Handlung muss dazu in der Absicht
erfolgen, eine Sicherheitslücke festzustellen und den Betreiber der Datenverarbeitungsanlage, den Hersteller der betroffenen IT-Anwendung oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik davon zu unterrichten. Die Handlung muss zudem erforderlich sein, um eine Lücke festzustellen.“
Wann der Referentenentwurf weiter diskutiert und das Ergebnis zur Abstimmung im Bundestag kommen soll, hat das BMJ nicht mitgeteilt.
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