Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht im B2B

Ab 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung nicht allein gegenüber der öffentlichen Hand, sondern auch im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtend. – Bild: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ab 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung nicht allein gegenüber der öffentlichen Hand, sondern auch im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtend. – Bild: Bundesministerium des Innern und für Heimat

CAFM-NEWS – Nachdem die digitale Rechnungsstellung an die öffentlichen Hand schon seit vier Jahren verpflichtend ist, wird sie in nicht einmal einem halben Jahr auf den Bereich der geschäftlichen Abrechnungen erweitert. Unternehmen, die anderen Unternehmen eine Rechnung stellen, müssen dieses ab 1. Januar 2025 gleichfalls digital tun. Allerdings heißt „elektronische Rechnung“ nicht gleichbedeutend mit einem PDF- oder Word-Dokument.

Ale E-Rechnung akzeptiert werden solche Format, die eine maschinenlesbare Komponente einschließen, also ein XML-File mit zusätzlichen Informationen sind. Diese Anforderung erfüllt unter anderem die X-Rechnung, alternativ das EDI-Format (Electronic Date Interchange), das schon seit den 1970-er Jahren zwischen großen Unternehmen Anwendung findet, und auch ZUGFeRD-Dateien, die vornehmlich von der öffentlichen Hand eingefordert werden und die annähernd identisch mit der französischen Factur-X sind. Die Abkürzung ZUGFeRD steht übrigens für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.

Basis für die zwingende Nutzung der E-Rechnung ist die Richtlinie 2010/45/EU der Europäischen Union, ergänzt um die Richtlinie 2014/55/EU. Das Format soll zum einen die Zustellung von Rechnungen beschleunigen, mutmaßlich aber auch die automatisierte Kontrolle einer Buchhaltung durch Wirtschaftsprüfer und Finanzämter.

Facility Manager betrifft die E-Rechnung vornehmlich als Rechnungs-Empfänger. Moderne CAFM-Lösungen sind bereits in der Lage, mit diesem Formaten zu arbeiten und es zu erstellen, wenn das gefordert ist, beispielsweise weil das FM-Team in einem größeren Unternehmen als separate Einheit Leistungen an andere Abteilungen in Rechnung stellt.


Abbildungen: Bundesministerium des Innern und für Heimat



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