Staat fördert Beratung zum Energiespar-Contracting für Kommunen und KMU

Das BMWi fördert die Beratung zum Energie-Contracting, das ein umfassendes Leistungspaket darstellen kann

Das BMWi fördert die Beratung zum Energie-Contracting,
das ein umfassendes Leistungspaket darstellen kann.


(cafm-news) – Kommunen und KMU, die Energie sparen wollen und hierzu mit einem Contractor zusammen arbeiten möchten, können seit kurzem in den Genuss von Fördergeldern kommen. Seit 1. Januar 2015 steht hierfür beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein entsprechender Topf bereit.

Die Förderung fokussiert auf drei Beratungsbereiche und ist teilweise nach Antragsteller gestaffelt:

  • Orientierungsberatung: Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent und maximal 2.000 Euro
  • Umsetzungsberatung : Kostenübernahme bei privaten KMU bis zu 7.500 Euro, bei Kommunen, kommunalen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Religionsgemeinschaften bis zu 12.500 Euro
  • Ausschreibungsberatung: Kostenübernahme von maximal 2.000 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller auch Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften ist, für die der Antrag gestellt wird. Die Energiekosten müssen jährlich minimal 100.000 Euro brutto betragen. Und das Ziel muss Energie-Contracting lauten und nicht allein auf sinnvolle Energiesparmaßnahmen zielen. Damit bekommt die Förderung ein ähnliches Geschmäcke wie die Pflicht zur Fassadendämmung, ob sie Kosten spart oder andere Lösungen besser wären.

Weiterführende Informationen zu dem Förderangebot hält das BMWi auf einer Info-Seite seiner Förderdatenbank bereit. Die Förderung ist Teil des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz der Bundesregierung.


Abbildungen: Techem

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