Vertragssicherheit im FM – vierte Auflage erschienen

GEFMA, RealFM und Beuth-Verlag stellen zur Servparc die 4. Auflagen des Standardleistungsverzeichnisses und des  Mustervertrags für Facility Services vor
GEFMA, RealFM und Beuth-Verlag stellen zur Servparc die 4. Auflagen des Standardleistungsverzeichnisses und des Mustervertrags Facility Services vor

 

CAFM-NEWS – Die GEFMA hat jetzt die jeweils 4. Auflage ihrer Ratgeber Standardleistungsverzeichnis Facility Services und Mustervertrag Facility Services vorgestellt. Unter anderem wurden in die Neuauflagen aktuelle Themen wie Mindestlohn, Nachhaltigkeit und Instandhaltungs-Strategien  integriert. Die Standardwerke erscheint in Kooperation mit RealFM und dem Beuth Verlag am 25. Juni zum Start der Servparc.

Ziel der Publikationen ist, mehr Vertragssicherheit im Facility Management zu schaffen. Sie sollen Orientierung bei Ausschreibungen wie auch beim Erstellen und Umsetzen von Verträgen im FM geben. Das sei heute noch wichtiger, weil sich das FM mit der Entwicklung zum integrierten Systempartner  eine immer größere Verantwortung in der Wertschöpfungskette übernimmt und entsprechend professionell abgesichert sein sollte, erläutert hierzu die GEFMA.

Zu den wesentlichen Neuerungen im Standard-Leistungsverzeichnis Facility Services gehören laut GEFMA:

  • Integration von Nachhaltigkeits-Aspekten auf Basis der GEFMA-Richtline 160 Nachhaltigkeit im FM
  • Definition einmaliger Leistungen bei der Erstinbetriebnahme eines Neubaus 
  • Definition einmaliger Leistungen beim Dienstleister-Wechsel in einem Bestandsgebäude.

Neu aufgenommen in das Standard-Leistungsverzeichnis Facility Services wurden außerdem die Themen

  • Qualitätsmanagement
  • Steuerung und Übernahme von Drittverträgen 
  • Einsatz, Pflege und Fortschreibung eines CAFM-Systems

Auch zu den wichtigen Punkten Inspektion, Wartung und Instandsetzung wurden die Inhalte aktualisiert, um daraus eine zeitgemäße individuelle Instandhaltungs-Strategie abzuleiten zu können.

Wichtige Neuerungen im Mustervertrag Facility Services 4.0 umfassen

  • Regelung, die den Auftragnehmer auch gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen verpflichtet
  • Regelungen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung, beispielsweise eine vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Feststellung des Status quo ein Energiekonzept mit konkreten Optimierungsvorschlägen zu erarbeiten.

Der Mustervertrag 4.0 inklusive Leitfaden, geführt unter der Nummer GEFMA 510, kostet für Nicht-Mitglieder 700 Euro, GEFMA-Mitglieder zahlen 500 Euro. Das Standard-Leistungsverzeichnis 4.0, kurz GEFMA 520, kostet für Nicht-Mitglieder 500 Euro, für Mitglieder 350 Euro. Im Paket – das ist dann die GEFMA 530 –  zahlen Nicht-Mitglieder für beide Publikationen 1.000 Euro, GEFMA-Mitglieder erhalten sie für 550 Euro. Alle Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer kommt noch hinzu. Ebenso sind noch die Versandkosten zu begleichen.

 

Abbildungen: GEFMA



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