Genehmigt: Drei Milliarden Euro für den Breitband-Ausbau in Deutschland

Margarethe Verstager, EU-Komissarin für Wettbewerbsrecht, begrüßt den kommenden Schub für Deutschlands Breitbandausbau

Margarethe Verstager, EU-Komissarin für Wettbewerbsrecht, begrüßt den kommenden Schub für Deutschlands Breitbandausbau (C)EU


(cafm-news) – Die Europäische Kommission hat Deutschland erlaubt, drei Milliarden Euro für den Ausbau der Breitbandnetze bereit zu stellen. Ziel ist die Errichtung von Netzen, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s und in den meisten Fällen 50 Mbit/s ermöglichen. Die Kommission hat die Maßnahme anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Breitbandleitlinien von 2013 geprüft.

Die Europäische Kommission ist nach einer beihilferechtlichen Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die wichtigsten Aspekte der von Deutschland geplanten nationalen Förderregelung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen, so das Exekutivorgan der Europäischen Union.

Mithilfe der Regelung, die mit 3 Milliarden Euro ausgestattet ist, soll in Deutschland ein flächendeckender Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Iternetdiensten auch in ländlichen Gebieten erreicht werden. Die Bundesregierung verspricht sich hiervon positive Effekte für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt wird. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Verstager erklärte, die Beihilferegelung werde schnellere Breitbanddienste in Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt. Darüber hinaus werde sie Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher gewährleisten.

Allerdings ist Vectoring nicht als technologischer Teil des Ausbaus vorgesehen, da diese Technologie bedingt, dass Teilnehmeranschlüsse gebündelt werden. Das würde die Stellung einzelner Unternehmen quasi-monopolisieren und den Wettbewerb verzerren.


Abbildungen: Europäische Union

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