GEFMA überarbeitet Richtlinie 430 Datenmanagement im CAFM

CAFM-NEWS – Der Arbeitskreis Digitalisierung der GEFMA hat seine Richtlinie GEFMA 430 Datenbasis und Datenmanagement in CAFM-Systemen überarbeitet. Keine zwei Jahre nach der letzten Novellierung ist das Papier jetzt um drei Seiten und einiges an Inhalt gewachsen.

Verglichen mit der GEFMA 430 aus dem Juli 2017 ist die Neufassung vom März 2019 fraglos reichhaltiger. Zuwachs bekommen hat der Text in verschiedenen Bereichen.

Auffällig ist zum einen die neue Feindifferenzierung des Punktes 2. Definitionen und Erläuterungen, der jetzt neben Pixelgrafiken, CAD, Attributen und Historisierung von Daten auch die Themen Punktwolke, BIM, IoT und Cloud Computing kurz umreißt.

Punkt 3.1 Daten im CAFM-System trägt jetzt den Titel Klassifizierung im CAFM-System, dazu sind seine Unterpunkte wesentlich ausführlicher und teilweise mit Tabellen dargestellt.

Unter Punkt 5 Aufbau und Pflege der Datenbasis ist aus dem Unterpunkt Datenerfassung ein Doppel geworden: Ersterfassung im laufenden Betrieb heißt der erste von diesen, Ersterfassung in der Plaungs- und Erstellungsphase von Anlagen der andere.

Das Qualitätsmanagement – Punkt 6 – ist jetzt ebenfalls feindifferenzierter. Neu sind hier die Punkte 6.3 Datenschutz und 6.4 Organisation der Qualitätssicherung.

In Summe haben die Richtlinien-Macher unter Leitung  von Michael Marchionini, im GEFMA-Arbeitskreis Digitalisierung verantwortlich für die aktuelle Neuauflage der GEFMA 430, die aktuellen Anforderungen an CAFM von DSGVO über IoT bis BIM kurz und prägnant ergänzt, so dass die Richtlinie wieder am Puls der gelebten Wirklichkeit imi CAFM ist.

Die aktualisierte Richtlinie GEFMA 430 kann ab sofort über den Online-Shop der GEFMA zum Preis von 25,- Euro erworben werden. Für GEFMA-Mitglieder ist die Richtlinie kostenlos.

Abbildungen: GEFMA



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