Energieaudit: Das kommt auf Unternehmen zu

Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 einen Energieaudit durchgeführt haben – oder eine zertifizierte Software für Energiemanagement einsetzen

Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 einen Energieaudit durchgeführt haben – oder eine zertifizierte Software für Energiemanagement einsetzen


(cafm-news) – Nach Paragraf 8 und folgende des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sind zahlreiche Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 einen Energieaudit durchgeführt zu haben. Ausgenommen sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Unternehmen, die bis zum Stichtag keinen Audit durchgeführt haben, drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Der Energieaudit ist gemäß den Vorgaben der DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese beschreibt den Energieaudit als systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten, so das BAFA in seinen FAQs zum Energieaudit.

Der Energideaudit wird alle vier Jahre durchgeführt. An seinem Ende steht eine Liste von Maßnahmen, durch deren Umsetzung in den Augen des Auditors der Energieverbrauch merklich gesenkt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen ist allerdings nicht verpflichtend.

Als Alternative zum Energieaudit können Unternehmen auch ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) einrichten oder ein vom BAFA zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 einsetzen. Aktuell zählt die Produkte-Liste des BAFA 177 Produkte, darunter die sieben CAFM-Lösungen

  • Axxerion
  • Communal FM
  • IMSware
  • Kessler Famos
  • Spartacus FM
  • Vitricon
  • Visa FM

Im Energie-Managementsysteme müssen mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens darstellt sein. Betreibt ein Unternehmen ein Managementsystem und hat ein Tochterunternehmen, das nicht in seinem System erfasst ist, muss das Tochterunternehmen ein eigenes Energiemanagementsystems einsetzen, wenn es von der Unternehmensgröße unter die Regelungen zum Energieaudit fällt.

Die Anschaffung einer zertifizierten Software wird übrigens vom BAFA gefördert, und zwar gibt es

  • für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 6.000 Euro,
  • für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.500 Euro,
  • für den Erwerb notwendiger Messtechnik maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 8.000 Euro,
  • und für den Erwerb zertifizierter Software maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro.

Auf der Webseite des BAFA finden sich weiterführende Informationen zur Förderung.


Abbildungen: BAFA

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