CAFM-Zahl der Woche: 11

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 11, denn in Heft 11 ihrer Schriftereihe erklärt die AHO, wie die HOAI auf BIM-Projekte anzuwenden ist
Die CAFM-Zahl der Woche ist die 11, denn in Heft 11 ihrer Schriftenreihe erklärt der AHO, wie die HOAI auf BIM-Projekte anzuwenden ist

 

CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 11. Denn in Heft 11 seiner Schriftenreihe hat der AHO im Januar dieses Jahres die Vereinbarkeit von BIM und HOAI beschrieben. Uff, schon wieder so ein Haufen Akronyme – Verzeihung – Abkürzungen. Also der Reihe nach und in ganzen Wörtern:

Im Januar 2019 hat der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) in Heft 11 seiner Schriftenreihe Stellung zu der Frage bezogen, inwiefern die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Prozessen und Vorgehen des Building Information Modeling (BIM), also der kollektiven Planung und Ausführung von Bauvorhaben, vereinbar ist.

Das Heft 11 mit dem Titel Leistungen Building Information Modeling – Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI kommt zu einem recht klaren Ergebnis: Eigentlich ist das meiste, was im BIM passiert, schon in der HOAI zu finden. „Wie das?“, mag der ein oder andere fragen wollen. Und die Antwort ist: Bauen ist auch in Zeiten digitaler Hilfsmittel vor allem eines: Bauen.

Diese Beweisführung ist natürlich etwas salopp. Was die Schrift feststellt, ist, dass in der BIM-Methode vieles, was als Einzelleistung in der HOAI beschrieben ist, als komplexes Gefüge dargestellt ist. In ihrem Vorwort erklärt Prof. Hans-Georg Oltmanns, neu sei

der ganzheitliche methodische und interdisziplinäre Ansatz, die stärkere Vernetzung der Beteiligten und der Modelldaten im Planungs-, Ausführungs- und Betriebsprozess auf der Grundlage BIM-fähiger Software.

Der Charme an dieser Erkenntnis ist, dass die Leistungen, die von der HOAI beschrieben sind – die sogenannte Leistungsbilder der Grundleistungen – einfach berechnet werden können. Und die Leistungen, die nicht in Leistungsbildern beschrieben sind, wären demnach zusätzliche Leistungen, die entsprechend fakturiert werden können. Das macht Heft 11 somit zu einer Art Leitfaden, welche Leistungsbilder wie mit der BIM-Methode in Einklang gebracht werden können. Und für Aspekte, die nicht durch die HOAI abgedeckt sind, geben die Autoren Honorarempfehlungen.

Übrigens erklären die Autoren auch, dass BIM nicht zwingend einen Mehraufwand für den Planer bedeutet. Der Grund ist, dass der dem Bauherrn eine gewisse Planungsqualität schuldet. Die Methode, mit der er diese erreicht, ist nicht festgelegt, womit BIM durchaus eine Option ist.



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Abbildungen: CAFM-News


 

Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Technisches Facility Management am Fachbereich Duales Studium der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant und Leiter Marketing bei pit-cup

 




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