CAFM-Zahl der Woche: 10

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 10 – für zehn Jahre Energieausweis

Die CAFM-Zahl der Woche ist die 10 – für zehn Jahre Energieausweis



CAFM-NEWS – Die CAFM-Zahl dieser Woche ist die 10. Denn vor zehn Jahren wurden die ersten Energieausweise ausgegeben – und die laufen jetzt ab. Wer also sein H in ein A geändert haben möchte, weil Fenster getauscht sind, die Heizung mit dem Deutschen Wetterdienst kommuniziert oder der Immobilien-Verkauf ansteht, sollte sich um die Neuauflage seines Altpapiers kümmern.

Der Energieausweis hat mitunter noch einen anderen Namen, nämlich Energieeinsparausweis. Das ist nicht nur schön lang und bürokratisch korrekt, es verrät auch gleich, was die Basis dieses vierseitigen Infopapiers ist: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat das öffentlich-rechtliche Zertifikat ins Leben gerufen. Damit alle sparen und das auch dokumentiert ist.

Auszustellen ist ein Energieausweis bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden. Potenzielle Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, einer Wohnung oder eines Teileigentums dürfen Einsicht in den Energieausweis verlangen und müssen diese auch unverzüglich bekommen, bestimmt die EnEV – leider lässt sie außen vor, wie unverzüglich dieses unverzüglich auszufallen hat.

Keinen Energieausweis brauchen übrigens Gebäude mit einer Nutzfläche, die nicht größer als 50 m² ist, oder die als Baudenkmal gelten. Wer also ein Baudenkmal oder eine kleine Garage verkaufen möchte, braucht keinen Energieausweis. Wer seine Garage aber ausbaut und plötzlich 51 m² bebaute Fläche sein eigen nennt, muss sich das Energie-Info-Papier besorgen. Auch wenn die Garage an einen Studenten vermietet wird.

Den Energieausweis (oder Energieeinsparausweis) gibt es übrigens in zwei Varianten: Als Energiebedarfsausweis und als Energieverbrauchsausweis.

Welcher zu erstellen ist, bestimmt der Kalender, und zwar mit dem Datum 1. November 1977. An diesem Tag trat die Wärmeschutzverordnung in Kraft. Erfüllt ein Gebäude diese, ist ein Verbrauchsausweis ok, erfüllt es sie nicht, muss ein Bedarfsausweis her.

Erstellen dürfen die Ausweise eine ganze Menge Leute, zum Beispiel Architekten, Hochbauer, Bauingenieure, technische Gebäudeausrüster, Physiker, Maschinenbauer, Elektrotechniker, Innenarchitekten, Handwerksmeister für u.a. Heizungsbau oder Installation, Schornsteinfeger, Techniker für Hochbau, Gebäudetechnik und noch einige mehr.

Wer also einen Energieausweis neu beantragen möchte, kann einfach lokal googeln und sich ein paar Angebote einholen. Denn die Preise für Energieausweise variieren ebenso wie die für Energie. Natürlich.





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Abbildungen: CAFM-News




Die CAFM-News präsentieren die Zahl der Woche in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Maschinenbau und Facilities Management der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen und ihrem Dozenten Ralf Rieckhof, im Hauptberuf Consultant und Leiter Marketing bei pit-cup.





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