Augmented Reality-Brillen sind in Teilen illegal

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke mag Augmented Reality Brillen – und sieht für sie bei der aktuellen Rechtslage eine schwierige Zukunft

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke mag Augmented Reality Brillen – und sieht für sie bei der aktuellen Rechtslage eine schwierige Zukunft



CAFM-NEWS – Der Juristen Dr. Thomas Schwenke mag moderne Technik und nutzt sie auch – wie beispielsweise Augmented Reality Brillen. In einem Interview mit dem Magazin t3n zieht der technik-affine Anwalt aber ein kritisches Fazit: „Bei der Rechtslage heute werden sich AR-Brillen nicht durchsetzen“, prognostiziert der Berliner Jurist.


Gesetzeslage

Ansatzpunkte für Schwenkes kritisches Fazit sind mehrere Aspekte:

Zum einen spielt das Recht am eignen Bild eine Rolle, das jeder Person erlaubt, Foto- und Filmaufnahmen zu widersprechen (solange es sich nicht um eine Person von öffentlichem Interesse handelt, wobei auch hier bestimmte Grenzen zu wahren sind).

Ein weitere Aspekt ist, dass Video-Aufnahmen in vielen Fällen nur zur akuten Gefahrenabwehr zulässig sind, also im Sinne der kurzzeitigen Video-Überwachung.

Zudem könnte das Verbot sendefähiger Anlagen auf WLAN- und Bluetooth-fähige Brillen wie Google Glass oder Spectacles angewendet werden, da diese heimlich Gespräche und Bilder aufnehmen und versenden können. Das Gesetz auf AR-Brillen anzuwenden hält Schwenke allerdings für eine sehr harte Auslegung.

In dem Interview nicht erwähnt ist, dass auch Aufnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt sind. Auf privatem Gelände ist ein Hinweis auf eine mögliche Videoüberwachung anzubringen – bei einer AR-Brille ein wenig praktikabler Ansatz.

Um die Privatsphäre jedes einzelnen abzusichern, schlägt Schwenke vor, dass die Hersteller eine Funktion integrieren sollten, die automatisch Personen anonymisiert, und dass diese Funktion zertifiziert sein muss, bevor die Produkte auf den Markt kommen dürfen.


AR und CAFM

Mit Blick auf CAFM und Facility Management tun sich aber noch ganz andere Problemlagen auf: Unternehmen könnten beispielsweise Dienstleistern die Nutzung von AR-Brillen bei Service-Tätigkeiten untersagen, um Betriebsgeheimnisse zu schützen.

Wobei es Anwalt Thomas Schwenke und der Journalistin Lisa Hegemann eher um Fragen von Privatsphäre und Datenschutz geht, und nicht um den Business-Case AR.

Auf der Website von t3n ist das vollständige Interview veröffentlicht.


Abbildungen: Thomas Schwenke




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